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Off topic Über alles und nichts - ein Weg vergnüglich Deine Freizeit zu verbringen |
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#23 |
Junior Member
Join Date: Dec 2009
Location: Bielefeld
Posts: 193
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...und die lautet:
„Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist.“ „Der Wolf ist im Anhang A der o.g. Verordnung aufgeführt und damit gem. § 10 Abs. 2 Nr. 11 a) BNatSchG eine streng geschützte Art. Daraus ergibt sich, dass auch Hybriden dem Artenschutz unterliegen.“ Quelle: Leben mit Wölfen - Leitfaden für den Umgang mit einer konfliktträchtigen Tierart in Deutschland Ilka Reinhardt Gesa Kluth
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