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Hundeausstellungen Unsere Ausstellungserfolge, wie bereite ich einen TWH darauf vor, wie führe ich ihn vor

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stare 05-22-2008, 19:22   #1
Silence
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Ich denke, diese Frage sollte man verbindlich abklären. Und auch welche Arbeitprüfungen zur Meldung in der GH-KL berechtigen.
Denn ein Intern. Champion sollte immer die Krönung und eine gewisse Ausnahme darstellen und das sollte so auch bleiben. Erst Recht bei Gebrauchshunderassen die zum Erreichen dieses Titels einer Arbeitsprüfung unterworfen sind.
Denn wenn jeder "Struppi" in dieser Klasse antreten darf, dann könnte man gleich beantragen den Zusatz "mit Arbeitsprüfung" abzuschaffen.
Wie gesagt, für mich stellt das erreichen des Championtitel eine Besonderheit dar, die ich nicht mit Hunden teilen wollte, die nichts weiter gezeigt/geleistet haben als ein bisserl neben dem Fahrrad zu traben!

Uschi
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stare 05-22-2008, 21:06   #2
michaelundinaeichhorn
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Cytat:
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die ich nicht mit Hunden teilen wollte, die nichts weiter gezeigt/geleistet haben als ein bisserl neben dem Fahrrad zu traben!

Uschi
Gebe ich Dir Recht Uschi, das reicht nicht aus.
Andererseits nehme ich für mich in Anspruch das Championat nicht mit Hunden teilen zu wollen, die nicht in der Lage sind ein bisserl (in diesem Fall 40km) neben dem Fahrrad zu traben.
Die Ausdauerprüfung des SV, die den Namen nicht verdient, ist ein bisserl zu wenig.

Michael
michaelundinaeichhorn jest offline   Odpowiedź z Cytatem
stare 05-22-2008, 21:26   #3
Silence
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Diese Hunde dürfen mit der AD - die nur Hälfte beträgt - genauso wenig in der GHK starten.
Auch wenn es genügend Exemplare gäbe die die 40 km locker laufen!

Nebenbei, bis heute habe ich noch keinen einzigen SV´ler / Züchter kennen gelernt, der sich aufgrund dieser AD einbildet eine Prüfung im Sinne des Gebrauchshundes absolviert zu haben.
Uschi
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stare 05-22-2008, 21:39   #4
Silence
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Bevor es noch weiter darum geht, welche Kriterien hierzulande notwendig sind um einen Start für die GH-Klasse zu erhalten, sei erwähnt das in der Eingangsfrage nach der Abspaltung in Hoch- und Leistungzucht gefragt wurde.

Die letzten Beiträge beschäftigen sich ausschliesslich mit Ausstellung ;.)

Und selbst wenn der VDH, die RH-Prüfung, Obedience, Agility etc. nicht akzeptiert. Wer hindert einen Züchter zu sagen, wir selektieren auf........eine grosse Anzahl unserer Hunde läuft nachweislich mit Erfolg im Bereich Obedience, RH oder Agility??

Auch das sehe ich als eine Zuchtrichtung neben der ausschliesslichen Formwertzucht an.
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stare 05-22-2008, 22:15   #5
Torsten
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Cytat:
Sorry Torsten,

Du scheinst mich gründlich mißverstanden zu haben.
Wie Du schreibst sollte es jedem Halter selbst überlassen werden und nicht auf eine Sport(nicht Arbeits)art festgelegt werden.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Es geht hier nicht um ein Pro und Contra Schutzdienst.
Und daß Prüfungen notwendig sind um in entsprechender Klasse starten zu können steht außer Frage.

Michael
Hallo Michael
sicher habe ich dich falsch verstanden , deshalb doch auch meine Fragen bezüglich der GHK - bei der deine Frau ( für mich unberechtigt ) wieder zynisch wurde .
Ich habe nun hier meine Antworten mehr als bestätigt bekommen und komme zu dem Schluß , das es vom jeweiligen Landesverband ( bezogen auf die einzelnen Länder , nicht Bundesländer ) abhängt mit welcher Prüfung wo gestartet werden kann . Hatte mich bis her nur für D interessiert und da sind nun mal die Festlegungen für unsere Rasse vom VDH vor gegeben . Und so leid es mir tut die einzige Arbeitsprüfung die da anerkannt wird ist die VPG , und ob du es glaubst oder nicht , ich denke auch das es wesentlich mehr Prüfungen gibt die ich als Arbeitsprüfung anerkennen würde ( vom 40km Lauf abgesehen - der hat nichts damit zu tun ) , weil die Tiere teilweise eigenständig arbeiten müssen und auch teilweise Probleme lösen müssen ( wie z.B. Mantrail , Rettung in den versch.Varianten - in Verbindung mit der BH ). Ich wollte auch Ina gegenüber nicht so explodieren , aber ich bin nicht der " Schutzfreak " den sie in mir sieht - es gibt auch bei mir Grenzen .
Was ich eigentlich sagen wollte und sicher nicht richtig rüber kam , Jede Prüfung hat bestimmte Regeln und Anforderungen die der Hund zu erfüllen hat , und ich denke weiter , das der TWH keine " Extrawürste " bekommen kann und sollte oder das man ihn so weit runter macht das er nur zu einem 40 km Lauf gut ist um eine Arbeitsprüfung zu erlangen . Jede Prüfung die ein Halter mit seinem Tier besteht , sollte auch entsprechend honoriert werden ( Verhältnis von erbrachter Leistung und der daraus ergebenden Einstufung )

Cytat:
M.E. unterscheidet sich ein reiner "Sport-Gebrauchshund" definitiv von einem "Gebrauchshund" der wirklich arbeitet, also einem Arbeitshund.
Haarspalterei , es gibt höchsten Dienst - und Gebrauchshunde , aber keine Sort Gebrauchshunde ( das dürfte wohl ehr eine Erfindung von dir sein ). Da der TWH nun mal als Gebrauchshund deklariert ist ( zum Sport , wie du es hören willst , ist er auch zu gebrauchen ) , ist auch ein Hund der nicht dienstlich geführt wird ein Gebrauchshund . Und selbstverständlich unterscheiden sich die Hunde nach dem wo zu sie " genutzt " werden .

Cytat:
Für mich deshalb nicht so ganz nachvollziehbar, warum "Arbeitsfähigkeit" und "Leistung" rein an einer VPG/IPO (-Prüfung) aufzuhängen wäre.
Weil es eben in D so ist . Ich denke der VDH orientiert sich da sehr stark am SV ( wie andere Vereine auch z.B. PSK )

Cytat:
Stand meines Wissens bekommt (gemäss Aussage des VDH) in Deutschland ein TWH gar keine Berechtigung in der Gebrauchshundeklasse zu starten, egal welche Prüfung er hat, weil der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund anerkennt...
Das ist schlicht weg falsch , oder du weißt mehr als die entsprechenden Verantwortlichen ........... mit der Einstufung in die FCI Klasse , erkennt der VDH auch den TWH an , so weit ich weiß ist es auch egal welche Rasse , wenn sie der FCI Klasse entspricht und die für sie vorgeschriebenen - und auch als AP ausgelegte Prüfungen hat , kann es auch ein Hütehund sein ( so weit man ihn da zu ausbildet ) der als Gebrauchshund starten darf . Es muss natürlich auch eine Ausschreibung für die Klasse existierten .

Ich denke , dem TWH würde die Klasse der Gesellschaftshunde besser stehen , so kann man wenigstens diese verwirrenden und unendlichen Diskussionen vergessen .
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Torsten jest offline   Odpowiedź z Cytatem
stare 05-22-2008, 22:17   #6
Bille
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Da hier mein Hund so oft erwähnt wird, werde ich mich nun auch einmischen.
Nach der ENCI-Flächensuchhundepüfung, lt FCI international anerkannt und lt. FCI berechtigt in der GHK zu starten, habe ich meine Unterlagen dem VDH eingereicht. Juni 07.
Schriftlich habe ich nie ein Ergebnis erhalten auch nach mehrmaliger Rückfrage nicht.
Mündlich hieß es im Juni 07 von Dame A: der TWH ist kein Gebrauchshund und kann nicht in dieser Klasse starten, auf meine Antwort der Gruppe 1-Zugehörigkeit hin wußte die Dame nicht weiter und verband mich zu Dame B, nach langem hin und her wurde ich zu Dame C weiter verwiesen, wobei sich rausstellte, daß Dame C, Dame A war .
Dann hieß es wie Petra schon geschrieben hat und Ina, daß in D keine GhK für TWH gibt und der VDH-zugehörige Verein entscheidet über die Prüfungen, die berechtigen in der GHK zu starten, solange kein Verein im VDH aufgenommen ist entscheidet der VDH.
Auch ich habe Barnie als Beweis beim VDH genannt, und die Antwort war: Das war ein Fehler, er hätte gar nicht starten dürfen....(hat da noch jemand Fragen????)

Inzwischen hatte ich 2x in Innsbruck in der GHK ausgestellt und die hatten mit meiner Urkunde, wohlgemerkt kein VDH-Zertifikat keine Probleme.
Im Januar 08, erneuter Anruf beim VDH wegen gleicher Situation, ich wollte in Nitra starten, kein Zertifikat, wegen genau der von Petra gemachten Aussage, von meinem Schreiben Juni 07 wußte die Dame nichts, es hat inzwischen ein Wechsel statt gefunden, noch eine Überraschung, der VDH muss sich nicht an die FCI-Statuten halten und Rettungshunde mit international anerkannten Prüfungen akzeptieren, sie machen ihre eigenen Statuten und der FCI hat seine eigenen, Aussage der netten Dame, die sich aufgrund meines Nachfragens, Verstehenwollens und haltlosen Aussagen hinterfragens wohl genervt fühlte. (Es herrschte immer ein korrekter Ton, nur wollte ich keine billigen Aussagen sondern begründete Fakten)
Von wegen angleichen an den FCI etc. Inzwischen konnte ich den Aussagen des VDH´s nicht mehr glauben, denn je nach Gesprächspartner widersprachen sich die Aussagen.
Schriftlich wollte sich keine äußern und damit festlegen, vermutlich wissen die warum.
In Nitra musste ich meine Urkunde wieder mitschicken, habe dort auch mein VDH-Problem geschildert und die Frage gestellt, ob es ein Problem mit dem fehlenden, vom VDH ausgestellten Zertifikat gibt. Die Antwort lautete 2x auf englisch, daß die Urkunde meiner Prüfung akzeptiert würde und eine Rettungshundeprüfung eine sinnvolle und sehr lobende Prüfung sei.
Übrigens interessierte es den VDH nicht, daß ich im Ausland in der GHK starten kann, auch nicht, daß ausländische Aussteller in D mit der fehlenden GHK benachteiligt wären.
Noch im Februar war diese ganzen Aussagen so wie z.B. Petra es beschrieben hatte, dh fiel ich aus allen Wolken, als Julia die GHK aufgeführt hatte.
Erneutes Problem mit Start in der GHK beim Freien Club, Info zurück, Rettungshundeprüfungen werden nicht anerkannt, lt. Frau Caspelher, ansonsten hat sie die Ausschreibung so genehmigt, wobei ich nach meiner ganzen VDH-Erfahrung bezweifle, ob sie es sich so richtig durchgelesen hat.
Trotzdem finde ich es gut, wenn es Ausstellungen mit GHK gibt, auch wenn ich in D nicht damit starten kann.
Der TWH ist ein Gebrauchshund!
Julia, wie oben schon beschrieben ging es bis Ende 07 in D nicht in der GHK zu starten, ich hoffe, mit dem Wechsel an der besagten Stelle tut sich mit der Zeit auch etw. beim VDH.

Welche Prüfung besser ist, IPO oder RH, darüber mag streiten wer will, in den FCI-Statuten steht es ganz klar drin.
Jeder muss selbst für sich entscheiden was er sinnvoll hält und daß mein Hund ein Arbeitshund ist und seine Arbeit leistet, zeigt mir, daß er heute einen 1 Wochen alten Trail von einem alten Bahnhof über einen stark frequentierten Lidlparkplatz perfekt gelaufen ist. Wer da sagt, daß das keine Arbeit ist, weiß nicht von was er spricht.

Nun wünsche ich Euch noch viel Spaß beim Köpfe einschlagen und wer wo wie wann Recht hat, auf jeden Fall braucht man bei VDH-Telefonaten viel Galgenhumor.
Wie gut daß das hier alles off-topc ist und das Thema: Informationen über die Zucht, Selektion und Würfe lautet

Gute Nacht
Bille

P.S. Hallo Kolli, mein Zuchtziel findest Du auf meiner homepage, sonst wird der Beitrag hier noch länger .
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stare 05-22-2008, 22:36   #7
Julia
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Cytat:
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Julia, wie oben schon beschrieben ging es bis Ende 07 in D nicht in der GHK zu starten, ich hoffe, mit dem Wechsel an der besagten Stelle tut sich mit der Zeit auch etw. beim VDH.
Tut mir leid, das kann ich nicht ganz glauben.
Ich denke hättest du mit IPO starten wollen wäre es kein Problem gewesen und man hätte dich telefonisch nicht von Pontius zu Pilatus gereicht.

Hier übrigens auch eine nationale mit Gebrauchshundklasse von November 07 :

http://www.wolfdog.org/deu/shows/2378.html

Nichtsdestotrotz, ein sehr frustrierendes Unterfangen das du da in dem Versuch deine Hündin in der GHK starten zu lassen bestreiten musstest.
Da hat sich der VDH nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
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stare 05-22-2008, 22:50   #8
Torsten
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Hier ist was los , nach meinem Rechergen ist mir vom VDH gesagt worden , wenn der Hund eine Arbeitsprüfung hat ( nachweislich auf der Leitungskarte des jeweiligen anerkannten Vereins ) die als solche jeweils nat. vom dem Land deklariert ist , und der Hund in der entsprechenden Gruppe angesiedelt ist , kann man in der GHK starten .

Hier soll nun einer noch was verstehen . Bille , das mit den Rufweiterleitungen kenne ich auch .......
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stare 05-22-2008, 23:36   #9
Torsten
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Cytat:
VERWENDUNG
Gebrauchshund


KLASSIFIKATION FCI
Gruppe 1 (Hütehunde und Treibhunde)
Sektion 1 (Schäferhunde mit Arbeitsprüfung)
Hier ist der TWH als Gebrauchshund vor gesehen .

Cytat:
5. Gebrauchshundklasse ab 15 Monate
Eine Gebrauchshundklasse darf nur für die Rassen ausgeschrieben werden, die gemäß
F.C.I.- und VDH-Bestimmungen hierfür vorgesehen sind. Eine Meldung ist nur möglich,
wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-
/
Ausbildungs-Kennzeichen bestätigt wurde. Die Bestätigung ist der Meldung in
Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
Nun kann es aber schon sein , das der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund an sieht, Schäferhund ist aber auch hier angesiedelt und wird als Gebrauchshund angesehen .
Der Unterschied ist , das der Schäferhund und auch die üblichen Gebrauchshunderassen ein Ausbildungskennzeichen nach weißen , was der TWH nicht muss , da von keinem Verein fest gelegt . Also ich sehe es so , man kann es so oder so sehen ...... eine Auslegungsgeschichte .
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stare 05-23-2008, 06:49   #10
Dajka
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hallo,
da der verstorbene barnie ebenfalls erwähnt wird, werde ich auch etwas schreiben.
Barnie wurde in Österreich ausgebildet wie mir in Bretten mitgeteilt wurde der Prtner verein vom Brettener.
Die Unterlagen zur Anerkennung für das VDH Zertifikat schickte ich Herrn Freimuth und Fr. Caspelherr Die mir dieses Zertifikat ausstellten.ich habe es noch in meinen Unterlagen.
gruß Birgit
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stare 05-23-2008, 08:18   #11
Silence
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Cytat:
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Nun kann es aber schon sein , das der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund an sieht, Schäferhund ist aber auch hier angesiedelt und wird als Gebrauchshund angesehen .
Der Unterschied ist , das der Schäferhund und auch die üblichen Gebrauchshunderassen ein Ausbildungskennzeichen nach weißen , was der TWH nicht muss , da von keinem Verein fest gelegt . Also ich sehe es so , man kann es so oder so sehen ...... eine Auslegungsgeschichte .
Nein kann es m.M nach nicht. Denn der VDH hat nichts am Standart wegzuschnippeln, weil´s ihm gerade so in den Kram passt.
Die Klassifikation mit Arbeitsprüfung ist bei der FCI hinterlegt.
Warum sollte es dem VDH überhaupt missfallen den TWH nicht als Gebrauchshund anzusehen?
Für mich ergibt das keinen Sinn und wenn ich Billes Geschichte lese, dann denke ich das dort vermutlich ne Halbtagsangestellte am Telefon saß, die bald Feierabend machen wollte.

Was die anderen Rassen aus Gruppe 1 mit AP angeht. So gibt es auch weitere Rassen deren ZV keine IPO für die ZZL vorgeben. Und die dennoch eine GHK sowohl auf Intern. wie auch nat. Schauen haben.

Daran kann es also auch nicht liegen. Es wundert mich eh, das man dem einen Verein die GHK angeblich abspricht und dem anderen Verein selbige Klasse zusagt.
Passt irgendwie alles nicht zusammen

Uschi
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stare 05-23-2008, 10:59   #12
Bille
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Tut mir leid, das kann ich nicht ganz glauben.
Ich denke hättest du mit IPO starten wollen wäre es kein Problem gewesen und man hätte dich telefonisch nicht von Pontius zu Pilatus gereicht.
Ob meine Aussagen glaubwürdig oder nicht sind, muß mein Gegenüber entscheiden, mein Anfragen ging auch nicht nur für RH sondern auch Hunde mit IPO.
Kurzer Auszug eines der ersten Gespräche, nicht 100% wörtlich, aber dicht dran, wenn so jemand solche Sachen sagt, kann ich mir das ganz gut merken.

...."TWH kann nicht in der GHK starten da kein Gebrauchshund"
"aber er ist doch in der Gruppe 1"
"ja, aber (Anmerkung: meine Lieblingssätze) es gibt in Deutschland keine für ihn anerkannte Arbeitsprüfung"
"in den FCI-Statuten steht aber drin, daß Hunde mit IPO etc. und international anerkannten RH-Prüfungen in der GHK starten können"
"das gilt nicht für den TWH in D, da kein Gebrauchshund"
" ich kenne aber einen TWH der in der GHK gestartet ist, in D"
"Wer?"
"Barnie z Uher, auf der Ausstellung in Stuttgart 2005"
"Oh, da muss ich mal schauen.." blättern im Hintergrund und Stimmengemurmel...
" Jaaah..., das war ein Versehen, der hätte dort gar nicht starten dürfen"
" aber er hat doch ein Gebrauchshundezertifikat, gilt das auch nicht für Hunde mit IPO-Prüfung??"
" schoonn, aber nicht für TWH´s, er hätte nicht starten dürfen, ... "

Das Gespräch wurde dann mit der Aussage ich solle meine Unterlagen schicken, sie melden sich und werden darüber sitzen, abgebrochen.
Weitere Telefonate ähnlichen Inhaltes werde ich Euch ersparen

Allen noch einen fröhlichen VDHreichen Tag
Bille

P.S. Ich war schon kurz davor es gerichtlich zu versuchen, denn dann wird sich was ändern, habe kein Problem mit klaren Bestimmungen, aber nicht mit dem Wischiwaschi, v.a. wenn Julia noch mehr Hunde mit Starts in der GHK in D ausfindig gemacht hat, da fühle ich mich ja schon vergaggeiert, aber es gab Gründe noch zu warten. Vielleicht setzten sich einige zusammen und wir versuchen es gemeinsam, zum richtigen Zeitpunkt.
Bille jest offline   Odpowiedź z Cytatem
stare 05-23-2008, 13:37   #13
Julia
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Ob meine Aussagen glaubwürdig oder nicht sind, muß mein Gegenüber entscheiden,
Da hast du mich missverstanden. Nicht deine Aussagen zweifle ich an, sondern die des VDH's
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