Ich denke, diese Frage sollte man verbindlich abklären. Und auch welche Arbeitprüfungen zur Meldung in der GH-KL berechtigen.
Denn ein Intern. Champion sollte immer die Krönung und eine gewisse Ausnahme darstellen und das sollte so auch bleiben. Erst Recht bei Gebrauchshunderassen die zum Erreichen dieses Titels einer Arbeitsprüfung unterworfen sind.
Denn wenn jeder "Struppi" in dieser Klasse antreten darf, dann könnte man gleich beantragen den Zusatz "mit Arbeitsprüfung" abzuschaffen.
Wie gesagt, für mich stellt das erreichen des Championtitel eine Besonderheit dar, die ich nicht mit Hunden teilen wollte, die nichts weiter gezeigt/geleistet haben als ein bisserl neben dem Fahrrad zu traben!
Uschi
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