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Zucht Informationen über die Zucht, Selektion und Würfe

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Old 03-03-2008, 18:10   #1
timber-der-wolf
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...die Aussage, das der VDH aufgrund von NON-FCI, Bundeskartellamt etc. - die Registrierung von Hunden hat einführen müssen, zweifel ich mehr als stark an. :-)
Die Auseinandersetzung auf die du dich vermutlich beziehst zwischen FCI & der Delgierten Commission ist nun wie lange her ? Drei oder 4 Jahre.
.....
Also bitte höre auf den VDH mit allem zu bewerfen und sage mir bitte nie mehr, das du nicht VDH-Geschädigt bist ) Grüße Uschi
Hallo Uschi,
das bezieht sich nicht auf die DC - FCI Auseinandersetzung, sondern auf ein Schreiben des VDH an seine Mitgliedsvereine, welches auch dem Bundeskartellamt und dem damals klagenden Verein vorliegt!

Hier die Kopie:

"Schreiben des VDH an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine vom 28. Oktober 2002:
Betr: Bundeskartellamt
hier: Monopolstellung des VDH

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einiger Beschwerden, die an das Bundeskartellamt bzgl. der Monopolstellung des VDH und seiner Mitgliedsvereine herangetragen wurde, wurde der VDH zu einem Termin im Bundeskartellamt in Bonn geladen.


Folgende wettbewerbsrechtliche Vorwürfe wurden erhoben:

1. Hunde ohne VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln dürfen in den VDH – Mitgliedsvereinen nicht zur Zucht eingesetzt werden, sowie Hunde mit VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln vom VDH – Mitgliedern dürfen nicht außerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt werden.
2. Der VDH lässt keine Hunde ohne VDH/FCI – anerkannten Ahnentafel zu seinen
Zuchtschauen zu.
3. Der VDH verbietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereinen auf Zuchtschauen
außerhalb des VDH/FIC – Bereiches auszustellen.
4. Einige VDH Mitgliedsvereine lassen keine Registrierungen von Hunden ohne
VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln zu.

Durch ausführliche Darstellung der Satzungsziele des VDH, insbesondere des Satzungsziels "rassenreine, gesunde Hunde" zu züchten, konnten die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt 1 deutlich gemacht werden.


Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. – 4. erklärte sich der VDH
abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH – Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen:


Die VDH- Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anlage ein Register (Livre dáttend) zu führen.


Des weiteren sind die VDH- Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH verpflichtet, Registrierungen für Hunde ohne FCI- anerkannte Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweise durchzuführen und diese Hunde, sofern sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur Zuchtzulassung nicht berührt.

Aufgrund der vorstehend ausgeführten Problematik hat der VDH- Vorstand auf seiner Sitzung am 30./31.08.2002 folgenden wettbewerbsrechtlichen Forderung des Kartellamtes zugestimmt.

Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH- anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI- anerkannte Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH- Zuchtschauen zugelassen, sofern keine andere Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä.) gegen den Eigentümer vorliegen.
Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH- Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI- Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht satzungsschädlich und zu gestatten.


Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.


Nähere Erläuterungen erfolgen anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen am
2./3.11.2002. Dort haben Sie auch die Möglichkeit Fragen an die VDH- Verantwortlichen zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen
(B. Meyer)
Hauptgeschäftsführer

Kopie: Bundeskartellamt Bonn"
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Old 03-03-2008, 18:21   #2
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4. Einige VDH Mitgliedsvereine lassen keine Registrierungen von Hunden ohne
VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln zu.

Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. – 4. erklärte sich der VDH
abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH – Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen:


Die VDH- Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anlage ein Register (Livre dáttend) zu führen.


Kopie: Bundeskartellamt Bonn"
Ja und ?
Es war nicht der VDH mit Sitz Dortmund der gesagt STOPP wir tragen Eure Hunde weil NON FCI nicht in Zuchtbuch bzw. in den Anhang ein.
Es waren einzelne Zuchtvereine, die sich die "Freiheiten" herausgenommen haben und das Register geschlossen haben. Und dies galt dann für alle Hunde dieser Rasse die in eben dem Zuchtverein XYZ den Eintrag ersucht haben. Selbst die Hunde die aus Eltern stammten mit FCI Papiere.

Darauf musste der VDH hinweisen, da es in den Statuten der FCI fest verankert ist, das es einen Anhang / Register zusätzlich zum Zuchtbuch ( welches die einzelnen ZV führen ) geben muß.

Der VDH hat - weil durch die FCI vorgegeben - schon immer die Möglichkeiten gegeben ein Register zu führen.
Also alles im Allen kein Problem des VDH sondern de einzelenen Rassehundezuchtvereine die dem VDH angeschlossen sind. Diese haben ihr Register geschlossen für diese Hunde, nicht der VDH oder die FCI.
Und das ist ein riesen Unterschied.
Gruß Uschi
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Old 03-03-2008, 18:30   #3
timber-der-wolf
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Also alles im Allen kein Problem des VDH sondern de einzelenen Rassehundezuchtvereine die dem VDH angeschlossen sind. Diese haben ihr Register geschlossen für diese Hunde, nicht der VDH oder die FCI. Und das ist ein riesen Unterschied. Gruß Uschi

Für mich besteht da KEIN wesentlicher Unterschied.
Wenn ein Verein sich einem Dachverband anschließt hat er dessen Satzungen, Vorschriften etc. einzuhalten! Und andersherum hat der Dachverband seine Mitgliedsvereine auf Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen, diese Durchzusetzen oder Konsequezen zu ziehen.
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Old 03-03-2008, 18:34   #4
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Originally Posted by timber-der-wolf View Post
Für mich besteht da KEIN wesentlicher Unterschied.
Wenn ein Verein sich einem Dachverband anschließt hat er dessen Satzungen, Vorschriften etc. einzuhalten! .
Das kann man so nicht sagen Norbert. Der VDH gibt weder die Satzungen innerhalb seiner Zuchtverbände vor, noch bestimmt er wie die Zucht- und Körodnungen innerhalb eines Vereins auszusehen haben.
Es gibt einen Leitfaden durch den VDH, dieser kann und wird aber von jedem Zuchtverein nach seinem Gutdünken übernommen, ergänzt oder einige Teile ganz gestrichen.

Und andersherum hat der Dachverband seine Mitgliedsvereine auf Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen, diese Durchzusetzen oder Konsequezen zu ziehen.

Dieser Verpflichtung ist der VDH im vorliegenden Fall nachgekommen.
Punkt!
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Old 03-03-2008, 18:28   #5
michaelundinaeichhorn
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Ja und, damit hast Du doch nur bestätigt was Uschi geschrieben hat. Die Phänotypregistrierung ist eine FCI-Regelung und bestand bereits vor der Klage beim Kartellamt, einige VDH-Vereine haben sie nicht durchgeführt, der VDH hat sie darauf hingewiesen dass sie dies müssen.
Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. – 4. erklärte sich der VDH abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH – Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen:

Die einzige Neuerung auf die Kartellamtsklage hin war das hier:

Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH- anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI- anerkannte Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH- Zuchtschauen zugelassen, sofern keine andere Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä.) gegen den Eigentümer vorliegen. Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH- Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI- Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht satzungsschädlich und zu gestatten.

Ina
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Old 03-03-2008, 18:47   #6
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Originally Posted by michaelundinaeichhorn View Post
... Die Phänotypregistrierung ist eine FCI-Regelung ...
Und das habe ich damit auch gemeint, dass die Registrierung keine Erfindung des VDH ist. Die Regelung gilt für alle anderen Länder auch - und gibt es dort auch.

Petra
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Old 03-03-2008, 23:51   #7
Torsten
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Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH- anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI- anerkannte Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH- Zuchtschauen zugelassen, sofern keine andere Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä.) gegen den Eigentümer vorliegen. Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH- Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI- Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht satzungsschädlich und zu gestatten.
Trotzdem Schwachsinn, hier wird immer von Hunden mit Papieren oder Eltern mit Papieren geredet . Das ist doch nicht das Ding , die Frage ist doch wie der VDH und nicht die ihm angeschlossenen Vereine es handhaben , wenn ein Hund ohne Nachweise vor gestellt wird ..... Für mich ist diese ganze PTB kompletter Schwachsinn , so lange es keine eindeutigen und festen Regeln gibt . So lange ich mit jedem Köter der einer Rasse nur ähnlich sieht eine PTB machen kann und dann Reg.Papiere bekomme ist das doch alles nur Geldmacherei . Der VDH ist ja noch nicht mal in der Lage zu reagieren , wenn er auf solche Unzulänglichkeiten hin gewiesen wird. Von der Willkür in manchen Clubs / Vereinen die dem VDH angeschlossen sind will ich nicht reden - ich denke das kommt außerdem noch da zu . Weil da teilweise auch selbsternannte Leute sitzen , die sich durch große Sprüche in der Vergangenheit einen Namen gemacht haben , aber anders handeln als sie reden . Und das sind dann die Leute die den einzelnen Züchter / Hundehalter sagen was wie gemacht wird ,, die richtigen Beziehungen zum VDH haben und so in der Lage sind weitestgehend ihre Macht an anderen aus zu lassen .
Es wäre sicher sinnvoll , für bestimmte brisante Themen keine Richtlinien vor zu geben , sondern eindeutige Festlegungen , die im allgemeinen in allen Vereinen gleich sind und im einzelnen auf den jeweiligen verein zu treffen . Es gab schon Züchter/Halter,die der Willkür eines VDH angeschlossenen Vereins ( oder besser den Leuten die das Sagen hatten ) ausgeliefert waren , auf Beschwerde beim Dachverband kam so gut wie Nichts , also war die Konsequenz den Verein und den VDH den Rücken zu kehren .
Wir können hier rum diskutieren , aber so lange im Vordergrund Geld , Macht und Personenkult stehen , wird es immer so bleiben und es wird neben dem VDH angeschlossenen Vereinen weiterhin gute Vereine geben die sich in ihrer Arbeit nicht von denen des VDH unterscheiden .
Warum kann der VDH diese Vereine nicht anerkennen ( bei bestimmten Regeln nach denen man dort arbeiten sollte ) , und so diese PTB weg lassen ?
Ich z.B.bin mit dem VDH nicht verheiratet , sollte es irgend wann zu willkürlichen Dingen kommen , gegen die man machtlos ist , bin ich gern bereit außerhalb des VDH weiter zu züchten - alles eine Frage der Politik und Zukunft .....
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Torsten jest offline   Reply With Quote
Old 04-03-2008, 09:08   #8
timber-der-wolf
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Hallo Torsten,

habe selten einem Beitrag so aus vollem Herzen zustimmen können, wie diesem. Schön das es Menschen wie Dich gibt, die noch nicht ihren Realitätssinn verloren haben.

Es ging und geht mir nicht darum gegen den VDH zu wettern, und ich bin auch nicht "VDH-geschädigt", halllo Uschi . Nein, es geht mir nur darum, dass man Unzugänglichkeiten offen an- und aussprechen und, wenn möglich, dazu beitragen kann, diese zu verändern, eventuell Lösungswege aufzuzeigen. Es hilft niemandem, schon gar nicht der Hundereinrassenzucht, den VDH immer als "heilige Kuh" hinzustellen, und alles das, was unter dem Dach des VDH geschieht, als unfehlbar darzustellen.

So wie Torsten es schon schrieb, es haben schon gute Züchter und ganze Verbände dem VDH den Rücken gekehrt, wie ich vor Kurzem erst wieder in einem Jagdhundeforum lesen konnte. Auch aus dem Bereich der nordischen Rassen ist mir ein Züchter- und Sportverband bekannt.
Und darüber sollte man auch öffentlich reden und nachdenken dürfen, und nicht jedes kritische Wort als Angriff auf den VDH bewerten.
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Old 04-03-2008, 09:45   #9
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Lieber Norbert,

meine Antwort bezog sich in keinster Weise über den Sinn oder Nichtsinn der PTB.
Sie bezog sich einzig auf deine Falschaussage, warum bzw. worauf die Möglichkeit resultiert Hunde ins Register einzutragen.
Deine Aussage war schlichtweg falsch, aus dem Zusammenhang gerissen und konnte so in keinem Fall stehen bleiben.

Ich kann mich in einer Sichtweise Torstens Aussage anschliessen. Auch ich bin nicht mit dem VDH verheiratet. Allerdings käme für mich eine Zucht ausserhalb der FCI nicht bzw. nie in Frage.

Wenn ich mit diesem Verein bzw. dem rasssebetreuenden Verein ein unausweichliches Problem hätte/habe, würde ich meine Zucht in ein anderes Land verlegen. Aber immer mit der Möglichkeit der FCI weiter angehören zu können.

Grüße Uschi
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Old 04-03-2008, 10:14   #10
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Ich kann mich in einer Sichtweise Torstens Aussage anschliessen. Auch ich bin nicht mit dem VDH verheiratet.
Doch, das ist Torsten wie auch Du und alle anderen Züchter, die den Züchtervertrag unterschrieben haben. Und wie bei einer Ehe kann man sich aber selbstverständlich wieder voneinander trennen, seitens des VDH und/oder des Züchters.
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Zwinger von der Wolfsranch
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Streite nie mit einem Idioten. Erst zieht er dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dann mit Erfahrung.
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