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Zucht Informationen über die Zucht, Selektion und Würfe |
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#1 | ||
Member
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Hallo Daniela
Und eine Antwort zu deiner Frage hast du ja auch bekommen - auch wenn sie für dich "unerfreulich" ist, damit wirst du leben müssen. Ich habe noch nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass Amber Registrierpapiere hat - und ich finde, es ist auch ok so. Schliesslich stammt sie nicht von irgendwelchen unbekannten Hunden ab. Hast du dich eigentlich über die anderen längst registrierten Hunde auch so aufgeregt? Oder nun speziell über Amber? Quote:
PTB Hunde haben nun mal Registrierpapiere, die international anerkannt sind. Und Registrierpapiere sind auch keine Erfindung des VDH. Tut mir leid, ich betrachte Amber (und ihre Geschwister) nicht als "nicht nachgewiesener Mischling". Beide Eltern stammen aus guten FCI-Zuchten, was mit DNA-Test durchaus nachzuweisen ist. Hätte der damalige Besitzer für die Welpen Ahnentafeln beantragt, würde heute kein Hahn danach krähen. Gemäss FCI ist jeder Hund, der von Hunden aus FCI anerkannter Zucht abstammt, grundsätzlich reinrassig und hat Anrecht auf eine Ahnentafel. Nachzulesen in den Zuchtbestimmungen der FCI. Aber worum geht es dir eigentlich genau? Quote:
Ich denke, in Deutschland haben wir in der VDH-Zucht noch einige wichtigere Probleme, als eine registrierte Amber die auf Ausstellungen geht, um die wir uns kümmern sollten. Auch dir - trotzdem - einen schönen Sonntag Petra |
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#2 |
Senior Member
Join Date: Nov 2004
Location: Da, wo auch der Wolf zu Hause ist
Posts: 1,446
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Hat zwar nichts mit dem Gezänk um Amber zu tun, aber um die von allen missbilligte PTB. Denn entweder ist ein Hund reinrassig und kann das nachweisen, oder er ist es ebend nicht. Und nur vom aussehen her, so wie es der VDH handhabt, ist die PTB eine Farce und sicher auch nicht in der Verfahrensweise gedacht gewesen.
Das stimmt! Die PTB und Registrierung musste der VDH auf Grund eines Verfahrens vor dem Bundeskartellamt einführen, damit reinrassige Hunde, die in anderen Verbänden ebenfalls nach FCI-Standart gezüchtet werden, beim VDH ausgestellt werden und in die Zucht gehen dürfen, sowie bei Sportveranstaltungen als reinrassige Hunde und nicht als Mischlinge geführt werden. Bei dem Verfahren vor dem Bundeskartellamt ging es u.a. um die Monopolstellung des VDH und das Dirkriminierungsverbot anderer Rassehundeverbände durch den VDH. Näheres und weiteres könnt Ihr u.a. hier finden: http://www.hundegesetze.de
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LG, Norbert mit seinen Graupelzen Onka v. Böhmerwald & Kira "Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (Kant) ![]() |
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#3 |
Junior Member
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Hallo Norbert,
die Aussage, das der VDH aufgrund von NON-FCI, Bundeskartellamt etc. - die Registrierung von Hunden hat einführen müssen, zweifel ich mehr als stark an. :-) Die Auseinandersetzung auf die du dich vermutlich beziehst zwischen FCI & der Delgierten Commission ist nun wie lange her ? Drei oder 4 Jahre. Registrierhunde habe ich ganz bewußt schon in den 90iger Jahren auf VDH Schauen gesehen. Sie mußten schon damals um als "Rassehund" an Prüfungen starten zu können von einem Formwertrichter beurteilt und dann einer kleinen Kommission innerhalb des Zuchtverbandes vorgestellt werden. Um eben ein Registerpapier zu erhalten. Also bitte höre auf den VDH mit allem zu bewerfen und sage mir bitte nie mehr, das du nicht VDH-Geschädigt bist ![]() Grüße Uschi |
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#4 |
Junior Member
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Für das Doppelposting entschuldige ich mich.
Noch einen kurzen Nachsatz: In einem Punkt hast du natürlich Recht Norbert. Die Registerpapiere sind wirklich nicht auf dem Mist des VDH gewachsen. Sie entstammen der Feder der FCI. |
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#5 | |
Senior Member
Join Date: Nov 2004
Location: Da, wo auch der Wolf zu Hause ist
Posts: 1,446
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das bezieht sich nicht auf die DC - FCI Auseinandersetzung, sondern auf ein Schreiben des VDH an seine Mitgliedsvereine, welches auch dem Bundeskartellamt und dem damals klagenden Verein vorliegt! ![]() Hier die Kopie: "Schreiben des VDH an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine vom 28. Oktober 2002: Betr: Bundeskartellamt hier: Monopolstellung des VDH Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einiger Beschwerden, die an das Bundeskartellamt bzgl. der Monopolstellung des VDH und seiner Mitgliedsvereine herangetragen wurde, wurde der VDH zu einem Termin im Bundeskartellamt in Bonn geladen. Folgende wettbewerbsrechtliche Vorwürfe wurden erhoben: 1. Hunde ohne VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln dürfen in den VDH – Mitgliedsvereinen nicht zur Zucht eingesetzt werden, sowie Hunde mit VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln vom VDH – Mitgliedern dürfen nicht außerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt werden. 2. Der VDH lässt keine Hunde ohne VDH/FCI – anerkannten Ahnentafel zu seinen Zuchtschauen zu. 3. Der VDH verbietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereinen auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FIC – Bereiches auszustellen. 4. Einige VDH Mitgliedsvereine lassen keine Registrierungen von Hunden ohne VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln zu. Durch ausführliche Darstellung der Satzungsziele des VDH, insbesondere des Satzungsziels "rassenreine, gesunde Hunde" zu züchten, konnten die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt 1 deutlich gemacht werden. Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. – 4. erklärte sich der VDH abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH – Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen: Die VDH- Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anlage ein Register (Livre dáttend) zu führen. Des weiteren sind die VDH- Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH verpflichtet, Registrierungen für Hunde ohne FCI- anerkannte Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweise durchzuführen und diese Hunde, sofern sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur Zuchtzulassung nicht berührt. Aufgrund der vorstehend ausgeführten Problematik hat der VDH- Vorstand auf seiner Sitzung am 30./31.08.2002 folgenden wettbewerbsrechtlichen Forderung des Kartellamtes zugestimmt. Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH- anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI- anerkannte Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH- Zuchtschauen zugelassen, sofern keine andere Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä.) gegen den Eigentümer vorliegen. Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH- Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI- Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht satzungsschädlich und zu gestatten. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Nähere Erläuterungen erfolgen anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen am 2./3.11.2002. Dort haben Sie auch die Möglichkeit Fragen an die VDH- Verantwortlichen zu stellen. Mit freundlichen Grüßen (B. Meyer) Hauptgeschäftsführer Kopie: Bundeskartellamt Bonn"
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LG, Norbert mit seinen Graupelzen Onka v. Böhmerwald & Kira "Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (Kant) ![]() |
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#6 | |
Junior Member
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Es war nicht der VDH mit Sitz Dortmund der gesagt STOPP wir tragen Eure Hunde weil NON FCI nicht in Zuchtbuch bzw. in den Anhang ein. Es waren einzelne Zuchtvereine, die sich die "Freiheiten" herausgenommen haben und das Register geschlossen haben. Und dies galt dann für alle Hunde dieser Rasse die in eben dem Zuchtverein XYZ den Eintrag ersucht haben. Selbst die Hunde die aus Eltern stammten mit FCI Papiere. Darauf musste der VDH hinweisen, da es in den Statuten der FCI fest verankert ist, das es einen Anhang / Register zusätzlich zum Zuchtbuch ( welches die einzelnen ZV führen ) geben muß. Der VDH hat - weil durch die FCI vorgegeben - schon immer die Möglichkeiten gegeben ein Register zu führen. Also alles im Allen kein Problem des VDH sondern de einzelenen Rassehundezuchtvereine die dem VDH angeschlossen sind. Diese haben ihr Register geschlossen für diese Hunde, nicht der VDH oder die FCI. Und das ist ein riesen Unterschied. Gruß Uschi |
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#7 | |
Senior Member
Join Date: Nov 2004
Location: Da, wo auch der Wolf zu Hause ist
Posts: 1,446
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Für mich besteht da KEIN wesentlicher Unterschied. Wenn ein Verein sich einem Dachverband anschließt hat er dessen Satzungen, Vorschriften etc. einzuhalten! Und andersherum hat der Dachverband seine Mitgliedsvereine auf Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen, diese Durchzusetzen oder Konsequezen zu ziehen.
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#8 | |
Junior Member
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Es gibt einen Leitfaden durch den VDH, dieser kann und wird aber von jedem Zuchtverein nach seinem Gutdünken übernommen, ergänzt oder einige Teile ganz gestrichen. Und andersherum hat der Dachverband seine Mitgliedsvereine auf Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen, diese Durchzusetzen oder Konsequezen zu ziehen. Dieser Verpflichtung ist der VDH im vorliegenden Fall nachgekommen. Punkt! |
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#9 |
Senior Member
Join Date: Sep 2003
Location: Bad Dürkheim
Posts: 2,249
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Ja und, damit hast Du doch nur bestätigt was Uschi geschrieben hat. Die Phänotypregistrierung ist eine FCI-Regelung und bestand bereits vor der Klage beim Kartellamt, einige VDH-Vereine haben sie nicht durchgeführt, der VDH hat sie darauf hingewiesen dass sie dies müssen.
Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. – 4. erklärte sich der VDH abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH – Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen: Die einzige Neuerung auf die Kartellamtsklage hin war das hier: Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH- anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI- anerkannte Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH- Zuchtschauen zugelassen, sofern keine andere Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä.) gegen den Eigentümer vorliegen. Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH- Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI- Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht satzungsschädlich und zu gestatten. Ina |
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#10 |
Member
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#11 | |
Senior Member/ Dude
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Es wäre sicher sinnvoll , für bestimmte brisante Themen keine Richtlinien vor zu geben , sondern eindeutige Festlegungen , die im allgemeinen in allen Vereinen gleich sind und im einzelnen auf den jeweiligen verein zu treffen . Es gab schon Züchter/Halter,die der Willkür eines VDH angeschlossenen Vereins ( oder besser den Leuten die das Sagen hatten ) ausgeliefert waren , auf Beschwerde beim Dachverband kam so gut wie Nichts , also war die Konsequenz den Verein und den VDH den Rücken zu kehren . Wir können hier rum diskutieren , aber so lange im Vordergrund Geld , Macht und Personenkult stehen , wird es immer so bleiben und es wird neben dem VDH angeschlossenen Vereinen weiterhin gute Vereine geben die sich in ihrer Arbeit nicht von denen des VDH unterscheiden . Warum kann der VDH diese Vereine nicht anerkennen ( bei bestimmten Regeln nach denen man dort arbeiten sollte ) , und so diese PTB weg lassen ? Ich z.B.bin mit dem VDH nicht verheiratet , sollte es irgend wann zu willkürlichen Dingen kommen , gegen die man machtlos ist , bin ich gern bereit außerhalb des VDH weiter zu züchten - alles eine Frage der Politik und Zukunft .....
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es ist egal gegen Wen oder Was man kämpft, wichtig ist Wofür...! ![]() Lieber stehend sterben – als knieend leben ! http://www.wolfs-hunde.com |
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