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Zucht Informationen über die Zucht, Selektion und Würfe |
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06-03-2008, 00:51 | #1 |
Junior Member
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Zwingername oder nicht?
Bei den italienischen Deckrüden oder auch Hunden allgemein, sieht man viele die vor und hinter dem Zwingernamen 3 Striche haben, genau wie bei denen, wo dann in Klammern priv. XY steht. Beispiel dieser, mal von oben aus der ital. Deckrüdenliste gewählt:
A'Svarog ---Lupimax--- Da ja kein priv. XY dahintersteht, was dann wohl die Privatzuchten ohne Zwingernamen darstellt, sondern schon ein Zwingername, dann allerdings in Strichen gesetzt wie die anderen auch, irritiert das etwas. Was sind diese Hunde, nicht Fisch, nicht Fleisch, oder was? Haben die einen Zwingernamen und anständige Ahnentafel oder nicht? Wenn ja, warum die Striche, wenn nein, warum steht da überhaupt ein Name dahinter? MFG Eike |
07-03-2008, 08:02 | #2 |
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Soweit ich weiß mußt Du in Italien eine gewisse Anzahl an Würfen gehabt haben bevor Du einen offiziellen Zwingernamen bekommst. Die Welpen bekommen trotzdem die normalen Papiere.
Ina |
07-03-2008, 09:31 | #3 | |
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Gibt es vielleicht noch andere Gründe?
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LG, Norbert mit seinen Graupelzen Onka v. Böhmerwald & Kira "Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (Kant) |
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07-03-2008, 11:21 | #4 |
Junior Member
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Es stimmt schon so wie es Ina geschrieben hat.
Ich kann jetzt nur für unsere Rasse sprechen wie es in Italien läuft. Vermutlich wird man diesen Prozeß aber auf alle übrigen Rassen 1:1 übertragen können. D.h. wenn du einen Wurf erwartest und du FCI Papiere der Elterntiere vorweisen kannst, beziehst du die Ahnentafeln für diesen Wurf direkt über die ENCI. Ähnlich geht es auch in Belgien & Frankreich. Einen eigenen Zwingernamen kann man in Italien jedoch erst beantragen - wenn man mindestens zwei Hündinnen besitzt, welche innerhalb von zwei Jahren jeweils einen Wurf gemacht haben und wenn diese auf einer Ausstellung mit mindestens Sehr Gut bewertet worden sind. Also keine Angst Norbert, aber auch das sieht die FCI vor und verstösst nicht gegen deren Vorschriften Grüße Uschi |
07-03-2008, 11:26 | #5 |
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Danke für die "Aufklärung" . Man lernt halt immer dazu.
Schönes WE.
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07-03-2008, 11:27 | #6 |
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07-03-2008, 11:36 | #7 | |
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Quote:
Wobei für mich nicht ganz nachvollziehbar und logisch, dass man erst Würfe machen muss, um dann einen Zwingernamen beantragen zu können. Die Verfahrensweise, wie sie in D im "Normalfall" praktiziert wird, ist nachvollziehbarer. Erst müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, und dann gibt es den Zwingername und kontrollierte Zucht.
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07-03-2008, 11:46 | #8 |
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Okay Norbert.
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07-03-2008, 12:23 | #9 |
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Hallo Norbert,
wenn man die deutsche Bürokratie gewohnt ist, ist es es schwer nachzuvollziehen. Da gebe ich dir Recht. Auf der anderen Seite macht diese Vorgehensweise mehr Sinn, als das was von hier kennt. Denn überlege einmal, vieviele Zwingernamen sind vergeben und geschützt worden, für Züchter die es bei einem einzigen Wurf belassen haben und nie wieder züchten. Von daher finde ich diese Vorgehensweise eigentlich wesentlich effektiver. Grüße Uschi |
10-03-2008, 10:03 | #10 |
Junior Member
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Hallo zusammen,
heute habe ich in den geplanten Würfen einen weiteren Wurf gefunden - welcher mit ??? (priv. XX) annonciert ist. Die Eltern dieses Wurfes besitzen beide FCI Papiere. Die Hündin war bei der Belegung knapp 15 Monate alt - was bei dieser Rasse möglicherweise dafür steht, das es die 1. Läufigkeit dieser Hündin gewesen sein könnte. Der HD-Befund der Mutter ist D! der Vater A. Weiß jemand wie es sich mit dieser Art von "Zucht" in Italien verhält? Papiere ja / nein ?? Eintrag in die Abstammungsnachweise ja/nein ? Grüße Uschi P.S. |
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