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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln

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Old 04-04-2006, 13:19   #1
hanninadina
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Hi Olaf,

der Streitwert von 4.000,--€ wird immer dann von einem Anwalt angesetzt, wenn es keinen konkreten gibt. Steht so im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, vorher BRAGO. Also, dass hat keinen speziellen Hintergrund.

Was mich interessiert ist, was wirft man dir eigentlich vor? Ich habe in der letzten Zeit nur sporadisch gelesen, weshalb ich vielleicht was verpasst habe. Du hast aber glaube ich einen Jungrüden von Jürgen aus Harrislee übernommen, der genau wie ich langfristig einen TWH aus den vielfach genannten Gründen nicht mehr in seiner Familie halten konnte.

Du kannst mich auch gerne anrufen oder mit das Schreiben faxen. Ich finde es echt krass, wenn du hier mit einem Anwalt zum Unterlassen aufgefordert wirst!!!

Grüße

Christian Berge
Rechtsanwalt
0163/1630288

PS: Ich bin ja von dem "Gemauschel" des Clubvorstandes konkret betroffen. Ich wollte mich aber nicht mit meinem Recht in einen Club reinklagen. Das ist nicht mein Fall. Das meine Ablehnung rechtlich nicht durchgehen würde, war mir schon klar.
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