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Old 21-06-2009, 08:16   #1
PBH
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Default Verschärfung LHundG Nds. beantragt

Hallo zusammen,

mit im Anschluß folgenden Antrag wird versucht das Landeshundegesetz in Niedersachsen zu verschärfen. Einige beantragte Punkte scheinen durchaus sinnvoll, jedoch verbergen sie auch Hindernisse für (zukünftige) Hundehalter. Zwar geht aus dem Antrag nicht hervor, daß es nun zu einer generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde über 20 kg/40 cm kommen soll, jedoch wurde gerade dieser Punkt bereits durch die Presse zur Sprache gebracht.


Auf den Seiten www.hundelobby-seevetal.de wurde gegen die Bestrebungen der Verschärfung des LHundG ein Protestbuch eingerichtet, welches an entsprechende Stellen weitergeleitet werden soll. Zudem ist am 02.08.2009 in Hannover eine Demonstration geplant. Näheres hierzu findet ihr auf den angegebenen Seiten. Eine rege Beteiligung an Einträgen im Protestbuch und/oder der Demonstration könnte vielleicht zum Umdenken der Politiker anregen.
Gruß
Heinz

Hier nun der Antrag der SPD Niedersachsen:

Antrag
Fraktion der SPD Hannover, den 10.06.2009
Öffentliche Sicherheit gewährleisten - Hundegesetz verschärfen!
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
I. Der Landtag stellt fest:
Das zurzeit geltende „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“ erfüllt nicht den Zweck, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken. Es kommt erst zum Zuge, wenn ein Hund „auffällig“ geworden ist. Die Folge sind schwere Bissverletzungen, in Einzelfällen mit Todesfolge.
Die Landesregierung handelt fahrlässig, da sie bereits im letzten Jahr nach gefährlichen Beißattacken von Hunden Gesetzesänderungen angekündigt, aber nicht ausgeführt hat. In allen anderen Bundesländern gelten wesentlich schärfere und höhere gesetzliche Regelungen, um Gefahren, die von aggressiven Hunden ausgehen, für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden bzw. ihnen vorzubeugen.
Der/die Hundehalter/in trägt die Verantwortung für die Erziehung des Hundes und geht damit auch die Verpflichtung ein, dass sein/ihr Tier keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt. Die Voraussetzungen für das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunden müssen verschärft werden.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Unverzüglich eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes vorzunehmen, mit dem Ziel, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.
2. Für alle Hunderassen die Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung durch einen Mikrochip verbindlich festzulegen.
3. Eine Festlegung gefährlicher Hunderassen (Rasseliste) vorzunehmen. Dafür sollten die vorhandenen Daten, Beißstatistiken der anderen Bundesländer, herangezogen werden.
4. Das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunderassen (Beantragung der Erlaubnis notwendig) mit besonderen Auflagen zu versehen. Dazu gehören u. a. Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
5. Eine eigene Beißstatistik zur Beurteilung und Überprüfung von gefährlichen Hunderassen anzulegen.
6. Sich im Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass es zu einer bundesweiten einheitlichen Einstufung von gefährlichen Hunderassen kommt.
7. Ein Zuchtverbot zu erlassen für Züchtungen von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren.
8. Die Kontrollen über das ordnungsgemäße Halten gefährlicher Hunde zu verschärfen.
1
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/1350
Begründung
Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste wurde im Sommer 2000 von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen.
Am 3. Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die komplette Hunderegelung in der Gefahrtierverordnung für nichtig. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haltung von Hunden zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz geregelt werden müsse, ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen nicht vor.
Kurz danach wurde von der SPD-Landesregierung das Niedersächsische Hundegesetz - mit Rasseliste - eingebracht und beschlossen. Nach dem Regierungswechsel hatte es die CDU/FDP-Landesregierung sehr eilig und änderte das Hundegesetz, die Rasseliste entfiel. Das Ergebnis: In Niedersachsen gilt ein Hund erst dann als gefährlich, wenn er durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist, in der Regel ist das erst bei schweren Bissverletzungen der Fall. Für die verletzten Menschen ist es dann zu spät.
14 Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren Gefährlichkeit vermutet wird. Für einen solchen „Listenhund“ gelten in den Bun-desländern unterschiedliche Regelungen. Die rassespezifischen Sonderregeln umfassen unter anderem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht, Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Sachkundenachweis und Haltungsverbot. Nur Thüringen und Niedersachsen führen keine Rasseliste. Die 14 Bundesländer mit Rasseliste vertreten den Standpunkt, mit der Auflistung von Hunderassen würden gefährliche Hunde besser kontrollierbar und die Sicherheit vor Hundeangriffen würde erhöht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die sogenannte Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 besagt allerdings auch, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten muss. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine Beißstatistik zu führen. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde nicht bestätigt, muss die Rasseliste den neuen Erkenntnissen angepasst werden.
Halter von Listenhunden müssen sich vor Reisen in andere Bundesländer über die geltende Rechtslage informieren.
Eine unübersichtliche Situation besteht auch bei den Hundehalter-Haftpflichtversicherungen. Auch dort gibt es zum Teil Rasselisten, bestimmte Hunderassen werden von einigen Versicherungen überhaupt nicht aufgenommen.
Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den Hundehalter gelegt werden. Viele Beißattacken entstehen durch Unfähigkeit, falsches Verhalten, falsche Erziehung, mangelnde Eignung und Sachkundewissen der Hundehalter. Die Erteilung der Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes muss mit hohen Befähigungsnachweisen verbunden werden. Es ist festzustellen, dass auch bei großen Hunden besondere Sachkunde und Befähigungsnachweise notwendig sind. Nordrhein-Westfalen hat entsprechende gesetzliche Regelungen für große Hunde im Hundegesetz aufgenommen.
Wolfgang Jüttner
Fraktionsvorsitzender
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Old 21-06-2009, 12:24   #2
hanninadina
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Heinz vielen Dank für den aktuellen Eintrag. Es graus einen wieder, wenn man die Begründung zu dem gewünschten Neuen Gesetz sieht. Die SPD macht Wahlkampf, ne besser sie macht Wahlkrampf. Die kommen nicht damit klar, dass sie keine Volkspartei mehr sind.

Es stimmt einfach nicht, dass die Behörden warten würden, bis jemand gebisen worden ist. Das NdsHundeGesetz ist eher ein Gesetz geworden, wo man sich gegenseitig anschei... Ich habe mich mit der örtlichen Veterinärin vor kurzem darüber unterhalten. Sie meinte, es sind überwiegend Nachbarstreitigkeiten, die dann über die Hunde ausgegetragen werden. Jedenfalls würde sie relativ häufig "vorbeugend" gerufen.

Dass die wieder bei den Rasselisten anfangen, ist kaum zu glauben. Ich finde es wichtig, dass Hundehalter auch gegenseitig auf sich aufpassen. Sieht man, dass jemand einen großen Hund oder einen kleinen kläffenden Hund frei rum laufen lässt, sollte man ihn darauf hinweisen, dass es Menschen gibt, die schon beim bloßen sehen eines Hundes Panik bekommen und erst Recht, wenn ein großer Hund (das gilt natürlich auch für kleine Hunde) frei rumläuft oder so ne kläffende Fußhupe ankommt.

Ich werde bei der Demo dabei sein mit mindestens einem TWH.

Christian
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Old 22-06-2009, 11:44   #3
Beowulf
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Hallo!
Bleibt mal cool. Erstens wird nicht so heiß gegessen wie gekocht wird und zweites, kann man auch in NRW gut mit dem scharfen Hundegesetz leben. Nach all den Jahren wo wir dieses Gesetz haben, hat sich an der Hundehaltung nichts zum besseren geändert. Die grossen Hunde sind noch unsozialer gegenüber anderen Hunden geworden, weil sie aus Angst der Halter, sich kaum frei unter Hunden bewegen dürfen. Die kleinen Hunde sind genauso agressiv und unsozial wie vor dem Gesetz, weil für sie das Gesetz nicht greift. Diese Halter brauchen keine Ahnung von Hunden zu haben, diese Hunde dürfen beissen, weil sie ja nur frech sind. Diesen unsachgemäßen Umgang mit den kleinen Hunden (trotz Flexileine laufen sie Atacken auf Kinder, Radfahrer usw.) tragen die Leute auch auf die Halter der grossen Hunde über. Getreu dem Motto "kleiner Hund gefährlich = grosser Hund viel gefährlicher".
Ganz selten gibt es einen Hund der wirklich mit Maulkorb läuft. Da jeder Listenhund einen Wesenstest machen kann, der ihm von der Maulkorbpflicht befreit. Diese Hunde die einen Korb tragen brauchen ihn auch. Halter die für die Hundehaltung ungeeignet sind, bekommen zwar ein Haltungsverbot, nutzen aber alle Wege und halten trotzdem einen Hund. Mein Fazit für das Gesetz: Absolut unausgereift, zu viele Lücken (halten eines Hundes auf anderen Namen. Rassen die gefährlich aussehen oder der Rassename gefährlich klingt, werden in die Liste aufgenommen, die wahren Beisser bleiben draussen. Beisser kann man nicht an einer Rasse festmachen.)
Meine persönliche Beissstatistik: Yorki, Dackel, 2 x Westi, Jack Russel, Staff und ein Mischling 20/40 Hund. Wobei die Bisse des Mischlings und Staff daraus entstanden sind, weil sich mein Hund mit ihnen gebissen hat. Der Jacki hat meinen Hund angegriffen und mich gebissen weil ich ihn abwehren wollte, damit mein Hund ihn nicht erledigt.

Gruss
Beowulf
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Old 30-07-2009, 14:19   #4
hanninadina
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Denkt dran, am Sonntag, den 02.08.2009, 12.30 Uhr in Hannover vor dem Hauptbahnhof bzw. 500 m weiter in Richtung Innenstadt ist eine große Demo gegen das geplante neue Hundegesetz in Niedersachsen, dass Hunde mit einer Schulterhöhe von 40 cm aufwärts sowie 20 kg plus mit einem Maulkorb und Leinenzwang versehen möchte.

Es gibt ja auch ein paar TWH-Halter in Niedersachsen, kommt mit euren Hunden.

Christian
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Old 30-07-2009, 14:24   #5
PBH
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Ich bin dabei. Hier noch die eMail der Hundelobby-Seevetal, die mich gestern erreichte:

Liebe Hundefreunde,

unsere verschiedensten Protestaktionen sind nunmehr fast abgeschlossen.

Der Höhepunkt wird am kommenden Sonntag die


DEMO, am 02. August 2009, um 12.30 Uhr, in Hannover,
gegen den angedachten Maulkorb- und Leinenzwang, sein.


Treffpunkt: Bahnhofstr. / 500 m vom Hbf. Hannover, vor der Galeria Kaufhof

Rückblickend können wir sagen, dass unsere Aktionen,

das Protestbuch mit ca. 950 Einträgen,

sowie die Protestbriefe an die einzelnen Fraktionen -
mit fundiertem Informationsmaterial - dazu geführt haben, dass

die politisch Verantwortlichen ihre vielleicht vorgefassten Meinungen überdenken werden.
Dieses wurde uns jedenfalls verschiedentlich von der Politik mitgeteilt.

Zum Abschluss danken wir Ihnen für die Unterstützung der Protestaktionen
und würden uns freuen, Sie alle, am Sonntag in Hannover zu treffen!

Ihre
Hunde Lobby
Hundelobby Seevetal


Gruß
Heinz
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Old 04-08-2009, 20:50   #6
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http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-S...es-Hundegesetz

Da könnt ihr den Artikel zur Hundedemo lesen. Und wenn ihr unter der Suchfunktion Hundeführerschein eingebt, bekommt ihr noch einen aktuelleren Artikel sowie Kommentare. Z.B. dieser "Ich bin auch für die 20/40 Regelung: für 20 dumme Ideen darf der Politiker 40 Tage nicht in den Landtag.."

Es waren gut 800 Menschen mit mindestens genauso vielen Hunden da. Und das famose war, es war muks mäuschen still bei dem Umzug. Es war wie ein Trauermarsch! 3 TWHs waren auch da, Atala Siouxtala, U´Tala z Molu Es und eine kleine junge Dame, Tochter von Falin Zlata Platz aus 12/08, die in Hannover Buchholz lebt. Alle haben sich super klasse verhalten. Es war unglaublich. Echte Werbung für Hunde.

Mal sehen, was draus wird.

Christian
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