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Off topic Über alles und nichts - ein Weg vergnüglich Deine Freizeit zu verbringen |
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04-03-2012, 00:37 | #1 |
Senior Member
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TWH Listenhund in der Schweiz?
Hat jemand etwas davon gehört, dass der TWH in der Schweiz auf die Liste der gefährlichen Hunde gekommen ist? In allen Kantonen? Warum? Wg Hans Schlegel seiner Aussage, dass TWH mehr zubeißen? Die war wohl völlig aus dem Zusammenhang gerissen.
Jeannette weißt du was? Christian |
04-03-2012, 01:30 | #2 |
Junior Member
Join Date: May 2011
Location: 70567 Stuttgart
Posts: 8
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. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
• Am 1. April 2009 ist im Kanton Tessin ein neues Hundegesetz in Kraft getreten, das für 30 Rassen eine Bewilligungspflicht vorsieht. • Der Bewilligungspflicht unterliegen folgende 30 Hunderassen: Rottweiler, Amerikanische Bulldog, Deutsche Dogge, Fila Brasileiro, Dogo argentino, Mastiff, Masino napoletano, Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Tosa Inu, Ciarplanina, Mastino del Tibet, Anatolischer Schäferhund, Kaukasischer Schäferhund, Schäferhund von Zentralasien, Cane Corso, Deutscher Schäferhund, die vier belgischen Schäferhunde, Holländischer Schäferhund, Tschechoslowakischer Wolfshund, Beauceron, Komondor, Kuvasz, Südrussischer Schäferhund, Schäferhund der Tatra, Dobermann, Bull Terrier, American Pitbull, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann und ihre Mischlinge (Art. 11 Regolamento). • Die Vorschriften über die Bewilligungspflicht gelten auch für Hunde, die sich länger als 30 Tage pro Jahr iJm Kanton aufhalten, was vor allem Ferienhaus- oder Zweitwohnungsbesitzer betrifft (Art. 12 Regolamento). • Die entsprechende Bewilligung muss vor der Anschaffung eines entsprechenden Hundes beim kantonalen Veterinäramt eingeholt werden (Art. 13 Regolamento). • Wer eine Bewilligung beantragen will, muss einen Strafregisterauszug vorlegen und gleich wie alle übrigen Halter auch über einen Sachkundenachweis gemäss Art. 68 der eidgenössischen Tierschutzverordnung verfügen |
04-03-2012, 21:58 | #3 |
Junior Member
Join Date: Nov 2003
Location: schmerikon
Posts: 298
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im tessin ist der TWH drauf weil der DSH oder besser gesagt fast alle FCI gruppe 1 drauf sind,
in den anderen kantonen ist er nicht auf der liste, respektiv haben wir noch 1-2 kantone wo alle hunde über 25kg auf der liste 1 sind. hunde auf der Liste 1 müssen einfach gewisse hundeschulstunden besuchen oder wenn sie nach dem welpenalter in den kanton ziehen einen wesenstest und einen erziehungskurs absolvieren. das gilt auch z.t. im tessin, man darf einen twh halten muss einfach gewissen auflagen erfüllen, und sich an regeln halten. |
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