Go Back   Wolfdog.org forum > Deutsch > Clubs & Rechtliches

Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln

Reply
 
Thread Tools Display Modes
Old 14-01-2006, 11:33   #1
Elrond
Junior Member
 
Elrond's Avatar
 
Join Date: Sep 2003
Location: Scheer-Heudorf
Posts: 34
Default Warnschild Pflicht für Hundehalter?

Hallo Ihr Lieben,
da die Diskussion um die Warnschilder gesperrt ist, erdreiste ich mich noch einmal hier eine Frage zu stellen. Allerdings geht es diesmal um eine Gesetzeslage, über die ich gerne mehr in Erfahrung bringen würde.
Folgendes:
Ich glaube Steffen hat geschrieben, dass seine Hunde z. T. tatsächliche Wachaufgaben übernehmen, und er Unwissende durch die Warnschilder darauf hinweisen möchte, d. h. wer einbricht ist selbst Schuld, wenn er gebissen wird bzw. konnte nicht lesen .
Ich habe bereits von einer Hundebesitzerin gehört, dass sie von ihrer Gemeinde angehalten wurde, ein Schild anzubringen. Wie ist das nun?
Gibt es tatsächlich Fälle, bei denen Menschen gebissen wurden, die berechtigt (Briefträger) bzw. unberechtigt oder unerwünscht (Vertreter z. B.) auf ein Grundstück gekommen sind und dann von Hunden gebissen wurden, wobei anschließend doch der Hundehalter der Schuldige war, weil er eben kein Warnschild an das Hoftor gemacht hat?
Wie ist das in Euren Gemeinden, Eurem Umfeld? Habt Ihr in dieser Richtung Erfahrungen bzw. Auflagen von Gemeindeseite?

lg
Chrissy
__________________
In a world of compromise, some don't!
Elrond jest offline   Reply With Quote
Old 14-01-2006, 12:18   #2
citywolf
Member
 
citywolf's Avatar
 
Join Date: Dec 2003
Location: Dortmund
Posts: 799
Default

Auflagen haben wir zwar nicht, aber soweit ich weiß, hilft einem im Ernstfall auch ein Hinweisschild nicht wirklich. Allerdings ist es wohl besser, wenn man zumindest auf die "Gefahr" hingewiesen hat.

Gruß Marion
citywolf jest offline   Reply With Quote
Old 14-01-2006, 12:42   #3
Erstes-Hundezentrum
Junior Member
 
Erstes-Hundezentrum's Avatar
 
Join Date: Jan 2006
Posts: 19
Default

Hallo, ich möchte mich nicht groß einmischen, aber es gibt Gesetze. Diese sind von Bundesland und zudem von Kreisstadt zu Ort verschieden. Aber eines ist Gesetz

Unbefriedetes Besitztum: d.h. ohne feste Umzäunung oder abgesperrtem Tor, Tür, etc, ist mit einem Warnschild auszustatten. Die Hunde dürfen hier lediglich beaufsichtigt gehalten werden, trotz Warnschild.

Befriedetes Besitztum: eingezäuntes, ersichtliches Grundstück, unüberwindbarer Zaun und geschlossenes Tor, Tür etc. --- nicht abgeschlossen!!! Hier brauche ich kein Schild anbringen, da das befriedete Besitztum ohne Einwirkung von aussen nicht betretbar ist. Dies heist, hier herrscht Eigentumsrecht und somit ist jeder verpflichtet hier nicht ohne Befugnis oder Erlaubnis diese Grundstück zu betreten, weder der Briefträger oder andere Personen. Doch eines sollte man beachten, die Befriedung muss so beschaffen sein, das ein Hund diese nicht überwinden oder untergraben kann. Zudem sollte man von aussen am Tor eine Klingel anbringen.

Gruß Oli

P.S. Dieses Problem hatte ich schon selber, dabei hat mir die Polizei recht gegeben obwohl jemand von meinen Hunden angegriffen wurde. Hier herrscht das Jedermannsrecht zu,m Schutz des Eigentums und Frieden.
Erstes-Hundezentrum jest offline   Reply With Quote
Old 14-01-2006, 12:52   #4
Julia
Guest
 
Posts: n/a
Default

Hallo Chrissi

Die gleiche Diskussion hatten wir vor einiger Zeit auf unserer örtlichen Hundewiese.
Ich schreibe dir mal nieder was ich noch in Erinnerung habe, ohne Festellung der Richtigkeit :

Ein Hund darf einen Eindringlich zwar verbellen, jedoch nicht beissen.
Ob Warnschild oder nicht, du haftest dann in jedem Falle.
Laut Gesetz in Deutschland darfst du auf deinem Grundstück überhaupt nichts haben was einem Eindringling gefährlich werden könnte. Also auch keine Fallgruben, Fangeisen oder ähnliches. Selbst wenn ein Fremder ohne Erlaubnis deinen Garten betritt, in ein Loch tritt das dein Hund mit Hingabe gebuddelt hat und sich ein Bein bricht - haften musst du.
Hälst du einen bissigen Hund auf dem Grundstück, so hast du ihn so unterzubringen das ihm niemand in die Quere kommen kann.
Ein Schild entbindet dich keinesfalls von der Haftung.
  Reply With Quote
Old 14-01-2006, 13:00   #5
citywolf
Member
 
citywolf's Avatar
 
Join Date: Dec 2003
Location: Dortmund
Posts: 799
Default

Hey, dann müsste ich ja die Stolperfallen, die unsere Hunde eigens für ungebetene Besucher eingerichtet haben, wieder entfernen?

Marion
citywolf jest offline   Reply With Quote
Old 14-01-2006, 13:32   #6
michaelundinaeichhorn
Senior Member
 
michaelundinaeichhorn's Avatar
 
Join Date: Sep 2003
Location: Bad Dürkheim
Posts: 2,249
Default

Hallo Chrissy,

Oliver hat im großen und ganzen Recht mit seiner Aussage zu befriedetem Besitztum,nur daß so etwas in der Regel nicht Gemeinde-bzw.Landesrecht unterliegt sondern vor Gericht,und dahin kommt es bei einem Beißvorfall,nach dem in ganz Deutschland gültigen StGB entschieden wird.
Bei einem Beißunfall auf einem eingefriedetem Grundstück z.B. nach § 230 StGB.
Ansonsten ist Julias Ausführungen nichts hinzuzufügen.
Wenn man z.B. einen Einbrecher auf seinem Grundstück erwischt und fühlt sich bedroht und deshalb seinen Hund auf ihn hetzt darf dieser ihn nur festhalten und noch nicht einmal beißen. Sonst kommt wieder §230 StGB zum tragen.
Deshalb sind Warnschilder eigentlich überflüssig.

Michael
michaelundinaeichhorn jest offline   Reply With Quote
Old 14-01-2006, 14:08   #7
Julia
Guest
 
Posts: n/a
Default

Ich möchte noch mal etwas zu dem Sinn und Unsinn solcher Warnschilder loswerden.
Ich weiß nicht wie das bei euch in den Nachbarschaften ist, aber ich werde hier als Halterin von drei großen Hunden von manch einem schon sehr kritisch beobachtet.
Wir haben leider mindestens zwei Hundehasser in der Strasse, der eine wohnt mir direkt gegenüber und hat schon mit dem Ordnungsamt gedroht weil meine Hunde bellen wenn ein anderer Hund am Grundstück enlangläuft da er dies als sehr unnormal empfindet (klar, die lebensgroße Hundestatue die er hinter seiner Haustür als Abschrekung vor Einbrechern aufgestellt hat tut das ja auch nicht). Einem anderen Nachbar ist vorletztes Jahr ein Hund vergiftet worden, letztes Jahr hat man seine Hunde im Zwinger mit Tränengas besprüht.
Mal abgesehen von diesen Irren, die nur auf Kleinigkeiten warten um ihren Hundehass zu kultivieren haben wir hier noch einige einfach hundeunerfahrene und besorgte Mitmenschen denen meine Hunde allein der Größe und der Anzahl wegen gefährlich vorgekommen sind.
Es hat mich einiges an Aufklärungsarbeit und Gesprächen gekostet um diese Menschen von dem guten Wesen meiner Hunde zu überzeugen. Sehr dabei geholfen haben mir die Kinder der Nachbarschaft ,die sich ,weit aus weniger ängstlich als ihre Eltern, zu mir aufs Grundstück trauten oder ihre Hände durch den Zaun streckten, die Hunde gekrault und mit ihnen gespielt haben. Zu Spitzenzeiten hatte ich schon acht Kinder gleichzeitig hier !
Ich bin also sehr froh das ich durch viel Mühe eine positive Meinung habe herstellen können und wirklich das letzte was ich machen würde wäre ein Warnschild aufzustellen auf dem meine Hunde in irgendeiner Weise als gefährlich dargestellt werden !
Die Zeiten sind nunmal wie sie sind : gefährlich für Hunde. Ich bin wirklich nicht der Meinung das man als Hundehalter ständig zurückzustecken hat, aber ein gewisses Maß an Rücksichtnahme und überlegtem Verhalten sollte man heutzutage schon an den Tag legen können. Ansonsten ist es nur eine Frage der Zeit bis die Listenhunde um ein paar Rassen bereichert werden, da ist es nicht besonders dienlich Warnschilder mit Rassenamen zu versehen.
  Reply With Quote
Old 14-01-2006, 14:40   #8
hanninadina
Senior Member
 
hanninadina's Avatar
 
Join Date: Nov 2003
Posts: 2,466
Send a message via Skype™ to hanninadina
Default

Hallo Ihr Lieben,

ihr wisst ja, dass ich mit der Thematik Hundebiss-Schadensersatz-Gericht pp. beruflich zu tun habe. Michael hat es rechtlich schon auf den Punkt gebracht, die fahrlässige Körperverletzung nach § 230 StGB ist massgebend. Übrigens bei jedem Verkehrsunfall, bei dem jemand verletzt wird, sei es noch so leicht, wird gegen den Verursache eine Strafverfahren wegen § 230 StGB eingeleitet. Kann auch gegen beide Parteien sein.

Zum konkreten Fall reicht ein Schild aus und was muss ggfls. da drauf stehen oder muss die Pforte/Tor geschlossen sein oder muss diese sogar gegen öffnen gesichert sein.

Ich habe gerade 2 solche Fälle, einmal ist der Mandant auf ein Grundstück gegangen, wo ein 3 jähriger größerer Mischlingsrüde (Berner Sehnen usw.) drauf lag. Am tor das Schild, "Ich brauche 5 Sekunden zum Tor und du"", na ja der Hund hat 2 x zugelangt in den Unterarm und in die Hand. Hat er natürlich vorher noch nie gemacht laut Halter. In dem Zuge habe ich nochmals die aktuelle Rechtsprechung durchforstet und es ist so wie Michael E. es sagt, massgeblich sind die Gerichte selbst. Meist sind die erstinstanzlichen Amtsgericht zuständig, weil die Schmerzengsgeld/Schadensersatzforderungen unter 5.000,--€ liegen. Der aktuell Tenor sieht also (von den üblchen Ausnahmen mal abgesehen so aus), dass du nicht nur ein Schild, das ernsthaft auf den Hund hinweist (und nicht die genannten und auch von Dieter vertrieben Spassschilder) und zu dem soll das Tor so geschlossen sein, dass ein Unbedarfter es nicht von allein öffnen kann!!! Es sollte so sein, wie Michael geschrieben hat, eine Klingel am Tor und dann wird von drinnen von Fall zu Fall entschieden, ob der Besucher raufgelassen wird oder nicht.

Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass wenn der Besucher weiß, das dort Hunde sind aufgrund eines Schildes oder weil er sie sieht und geht trotzdem rauf, weil er sich nicht vergewissert hat, ob die Hunde weggeschlossen sind, hat er selber Schuld, weil es ist ja mein Grundstück. Da geht aber die Volks- und Richtermeinung weiter und sagt, jeder muss geschützt werden, auch auf deinem Grundstück.

Ich bin leider in der bedauerlichen Lage jetzt 3 Hundehalter verklagen zu müssen, weil die Haftpflichtversicherungen 2x gar nicht und einmal nicht genug zahlen wollen.

Also sicher ist sicher!!! Und es spielt überhaupt keine Rolle, ob TWH oder anderer Hund.

Übrigens, so schön ich ein TWH-Schild finde, ich finde es auch nicht gut, ein Warnschild und sei es nur mit einem lustigen Spruch drauf mit einem TWH zu verbinden. Es ist nun mal das Rotkäppchensyndrom da und das lässt sich nicht weg diskutieren. Liebe Dieter und Norbert, ihr schießt da für meinen Geschmack sehr über das Ziel Hinaus.

Schönes Wochenende

Christian
hanninadina jest offline   Reply With Quote
Old 14-01-2006, 18:37   #9
gerhard
Junior Member
 
gerhard's Avatar
 
Join Date: Nov 2004
Location: Niederösterreich
Posts: 50
Default

Hallo Michael !

Du liegst mit Deiner Rechtsmeinung schon ziemlich richtig - wenn ein Hund auch auf dem eigenen Grundstück zubeißt (und es wird amtsbekannt), wird auch in Österreich ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher (wenn der Hund auf den Gebissenen gehetzt wurde) Körperverletzung eingeleitet.

Bei gebissenen Einbrechern allerdings ist es etwas diffiziler.
Hier handelt es sich um Notwehr, da auch Eigentum ein notwehrfähiges Rechtsgut ist - allerdings ist das Leben bzw. die körperliche Integrität eines Menschen grundsätzlich das höhere Rechtsgut und es kann zu einer Anklage wegen Notwehrüberschreitung kommen - hängt alles von den näheren Umständen ab, wie z.B. ob der Einbrecher Menschen bedrohte, bewaffnet war, die Schwere der Verletzung u.ä.

Ein Warnschild schließt a prioiri jedenfalls keine Haftung aus.

Schöne Grüße, Gerhard
gerhard jest offline   Reply With Quote
Old 14-01-2006, 21:28   #10
Elrond
Junior Member
 
Elrond's Avatar
 
Join Date: Sep 2003
Location: Scheer-Heudorf
Posts: 34
Default

Hi Ihr Lieben,
das war doch schon mal sehr informativ. Danke dafür!
Als Fazit bedeutet das für mich als Hundebesitzer, immer weiter denken als alle anderen und den "schlimmsten" Fall vor dem inneren Auge haben, damit ich die nötige Vorsicht walten lasse.
Als kleiner Spaß am Rande, bei uns hängt folgendes Schild am Haus:

Forget the dog, beware of owner!

lg
Chrissy
__________________
In a world of compromise, some don't!
Elrond jest offline   Reply With Quote
Old 15-01-2006, 11:32   #11
Wolfshund
Junior Member
 
Wolfshund's Avatar
 
Join Date: Nov 2004
Location: Essen
Posts: 59
Send a message via Yahoo to Wolfshund
Default

Hier mal ein Link der einiges Erklären dürfte...

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2897903.html
__________________
Wolfshund jest offline   Reply With Quote
Old 16-01-2006, 19:28   #12
Beowulf
Junior Member
 
Beowulf's Avatar
 
Join Date: Sep 2003
Location: Dortmund
Posts: 410
Default

Das heisst dann für mich, wenn ein Einbrecher in meine Wohnung einbricht. Erst den Hund einsperren, damit er nicht zubeisst. Dann den guten Mann das Licht anmachen, damit er nicht stolpert, ihn auf rutschige Teppiche und andere Verletzungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Höflich nach seinen Personalien frangen und ihn einen Kaffee kochen. Dann warten wir gemeinsam bis die Polizei kommt. Was der Einbrecher dann auch macht.

Oder um meinen Hund zu schützen, werde ich ihn einsperren. Dann meine Helebarde von der Wand nehmen und den Einbrecher damit an die Wand nageln. Dann ein Messer aus der Küche holen dieses ihn in die Hand drücken und der Polizei anschliessend sagen, er hätte mich mit diesem angegriffen.

Oh Mann sind Deutschlands Gesetze krank!

Gruss
Beowulf

PS: Wie wärs mit dem Warnschild: Betreten verboten!
Klagen zwecklos!
Kann nicht zahlen!
Habe EV abgegeben!

Scheint mehr abzuschrecken als "Vorsicht vor dem Hund!" Der ja sicher verwart werden muss. Wenn die Türgeschäftabzocke nicht klappt, dann bekommt man wenigstens Schmerzensgeld. Der Besuch lohnt sich immer.
__________________
Parole!
Niemals aufgeben!
Beowulf jest offline   Reply With Quote
Old 17-01-2006, 10:59   #13
Silver_Fox
Junior Member
 
Silver_Fox's Avatar
 
Join Date: Sep 2003
Location: Schleswig-Holstein
Posts: 269
Send a message via ICQ to Silver_Fox Send a message via AIM to Silver_Fox
Default

Ist echt traurig was man als Hundehalter alles ertragen muss. Unser Grundstück ist rundherum mit einem festen Zaun gesichert und festen Türen. Ausserdem haben wir den vorderen Garten an der Strasse zum hinteren mit unserer Haustür abgesperrt und einen Briefkasten an den Zaun geschweißt, damit die Postboten nicht immer Angst haben müssen, was ich auch verstehen kann. Unsere Hunde sind also nicht mal in der Lage vorbeigehende Leute am Zaun zu verbellen. Aber sie dürften einen Eindringling nichts tun, obwohl dieser entweder über den Zaun gestiegen sein muss oder die Tore aufbrechen um auf das Gelände zu kommen.
Ich meine mal vor vielen Jahren gelesen zu haben das ein Schild "Betreten verboten" mehr Schutz für den Hundehalter bietet als ein Hinweis das auf dem Grundstück Hunde sein könnten.
Ob das damals gestimmt hat oder heute was Wahres dran ist weiß ich leider nicht. Im Ernstfall würde ich meine Hunde trotzdem raus lassen und mit einem Knüppel hinter her und den Einbrecher selbst eins überziehen. Das würde bei mir als Frau dann wohl eher als Notwehr angesehen werden, als bei den Hunden

Wie schon im anderen Tread geschrieben, haben wir ein Schild "Vorsicht Hund" auf dem Briefkasten am Zaun kleben. Ich hätte auch nichts gegen Schilder mit Spruch. Sie sollten allerdings nicht zu übertrieben sein und ernsthaft auf die Hunde hinweisen. Das Schild am Briefkasten ist auch kein Spaß von mir, ich weiß das mein Schäfermix nicht ohne ist und ich denke das sollte ein Besucher schon wissen.
Allerdings fällt mir auf das viele von euch damit wohl zu kämpfen haben, mit dem Ansehen eures Hundes. Ich habe das Problem das meine Hunde als NIEDLICH und KUSCHELIG bezeichnet werden in der ganzen Strasse. Jeder am liebsten mit meinen Hunden spielen würde oder Kinder sich fast auf dem Boden schmeißen und wollen das Hundi sich dazu legt...
Ich wohne jetzt schon seit über 3 Jahren hier. So ziehmlich die ganze Strasse kennt mich, ob die Leute Hunde haben oder nicht. Viele kennen mich durch die Kinder in der Strasse. Wenn ich im Sommer Gartenarbeit im Vordergarten mache, dann nimm ich die Hunde mit nach vorne, denn ich bin ja dabei und achte was sie tun. Die Kinder kennen diese Zeit und freuen sich schon mit Mutti einkaufen zu gehen und dabei an unserem Zaun "abgestellt" zu werden. Nach 30-45min. werden sie dann wieder abgeholt. In dieser Zeit hat mein Schäfermix zig mal einen seiner Bälle durch den Zaun gesteckt und Kind wieder zurück geworfen...
Die meisten Leute kennen meine also als Spielhunde wegen Kimba. Das Kimba aber ganz anders ist, sollte jemand versuchen auf sein Grundstück zu kommen oder einen von uns in irgend einer Weise versucht zu bedrohen weiß kaum jemand. Kimba ist nicht gerade groß. Er sieht aus wie ein Altdeutscher Schäferhund zu heiß gewaschen. Er hat viel Fell und ist sicherlich kuschelig, nur mag er nicht kuscheln

Was ich damit sagen will...ich könnte jedem an Zaun erzählen meine Hunde würden im Ernstfall jemanden verletzten können, es würde nur niemanden interessieren, bzw. glauben!
Ich könnte meine Tür mit Warnschildern tapezieren! Egal wie ernst dieser Spruch gemeint ist, jeder würde sich das anschauen und schmunzeln und sich dabei meine beiden "allerliebsten Hunde" im Kopf vorstellen.
Trotzdem habe ich ein Schild, denn die Leute für die es wichtig ist(Postboten, Paketdienste, Pizzaboten, Stadtwerke, Versicherungsleute...) die lesen es auch und wissen was sie hinter dem Zaun erwarten könnten. Diese Leute melden sich am Zaun und warten ab bis ich ihnen öffne oder fals die Pforte nicht abgeschlossen ist, rufe ich das sie rein kommen können.

Wären meine Hunde hier nicht als Kuschelhunde verschrien, dann würde ich mir sicherlich ein Kopf machen wie ich das wieder in Ordnung bekomme. Allerdings würde das ein Schild in meinen Augen nicht gerade verschlimmern oder ein nicht vorhandenes Schild bessern. Ich hab die Erfahrung gemacht das mein auftreten auf der Strasse die Leute hier beeinflusst wie sie über mich und die Hunde denken. Genau so ist es auch anders rum.

Die Leute wissen das ich meine Hunde im Griff hab. Ausserdem mache ich viele Sachen ganz bewusst vor den Augen der anderen. Z.B. das Sitzen an der Strasse und dabei mein Hund loben. Das ist für mich normal, aber oft nutze ich die gelegenheit und mache es wenn jemand zu schaut, obwohl ich die Strasse eigentlich erst 100 Meter weiter überquert hätte.
Ich hätte es nie gedacht am Anfang, aber ich wurde bereits von 2 Nichthundehalter, höheren Alters angesprochen wie toll sie das finden was ich mit meinen Hunden mache!
Manchmal geh ich die Strasse entlang spazieren mit einem Hund und übe mit ihm. Gebe ihn Leckerchen und streichel ihn wenn er das toll gemacht hat. Mit Kimba spiel ich zwischen durch mal mit dem Ball oder er darf im Winter meine Handschuhe tragen oder wenn wir bei Regen los sind und es aufhört den Regenschirm. Ich finde das süß, aber was mir viel wichtiger ist, es finden die anderen auch süß! Man kann sagen ich alber manchmal mit meinen Hunden rum und rede mit ihm auch ganz gerne mal
Ein Nachteil an der Geschichte ist halt das meine Hunde auch anders sein können, die Leute das aber nicht von meinen Hunden glauben würden.
Aber was viel schöner ist, ist das mir noch niemand begegnet ist, der wegen mir und den Hunden die Strassenseite gewechselt hat, es sei denn er hat selbst ein Hund der an der Leine der nur rum motzt oder es war ein Ausländer, der von Grundauf angst vor Hunden hat.

Ich werde sogar von wildfremden Leuten gegrüßt, die ich nicht mal vom sehen her kenne. Aber alle kennen sie meine Hunde. Wir müssen wohl positiv auffallen
__________________
Ich bin wer ich bin und das wird keiner ändern können!

LG Nicole
Silver_Fox jest offline   Reply With Quote
Old 17-01-2006, 12:01   #14
Spike
Member
 
Spike's Avatar
 
Join Date: Jun 2005
Location: Heigenbrücken
Posts: 586
Send a message via ICQ to Spike Send a message via Skype™ to Spike
Default

Hallo Silver_Fox

einen ähnlichen Effekt habe ich bei meinem DSH auch feststellen können.

Er war ein Drogenhund bei der Polizei, und durfte seinen Lebensabend/Rentnerdasein bei mir verbringen. Er ist bis heute im ganzen Dorf als äußerst lieb und verschmust bekannt, vor allem bei Kindern.

Aber auch er konnte anders... Meine Mutter war mit ihm im Wald spazieren, und traf dort eine Freundin, welche auch Kliff kannte, und grüßte meine Mutter mit Ihrem Regenschirm. Das sollte sich als Fehler herausstellen, denn Kliff deutete das als Angriff gegen meine Mutter, und schnappte Ihren Unterarm.

Zum Glück verletzte sie sich nicht stark (Bluterguss und Jacke kaputt), und erkannte, daß es keine Bosheit von meinem Hund war, sondern ein Verteidigungsreflex. Nach neun Jahren Polizeiarbeit war es ihm eben in Leib und Blut übergegangen.

Ich denke in dieser Situation hat meine Mutter den größten Fehler gemacht, weil sie den Hund nicht richtig eingeschätzt hat.

Aber es ist ja glimpflich ausgegangen, und alle haben dabei was gelernt.

Viele Grüße aus dem verschneiten Spessart
Thomas
Spike jest offline   Reply With Quote
Old 17-01-2006, 12:13   #15
Silver_Fox
Junior Member
 
Silver_Fox's Avatar
 
Join Date: Sep 2003
Location: Schleswig-Holstein
Posts: 269
Send a message via ICQ to Silver_Fox Send a message via AIM to Silver_Fox
Default

Quote:
Originally Posted by Spike
Hallo Silver_Fox

einen ähnlichen Effekt habe ich bei meinem DSH auch feststellen können.

Er war ein Drogenhund bei der Polizei, und durfte seinen Lebensabend/Rentnerdasein bei mir verbringen. Er ist bis heute im ganzen Dorf als äußerst lieb und verschmust bekannt, vor allem bei Kindern.

Aber auch er konnte anders... Meine Mutter war mit ihm im Wald spazieren, und traf dort eine Freundin, welche auch Kliff kannte, und grüßte meine Mutter mit Ihrem Regenschirm. Das sollte sich als Fehler herausstellen, denn Kliff deutete das als Angriff gegen meine Mutter, und schnappte Ihren Unterarm.

Zum Glück verletzte sie sich nicht stark (Bluterguss und Jacke kaputt), und erkannte, daß es keine Bosheit von meinem Hund war, sondern ein Verteidigungsreflex. Nach neun Jahren Polizeiarbeit war es ihm eben in Leib und Blut übergegangen.

Ich denke in dieser Situation hat meine Mutter den größten Fehler gemacht, weil sie den Hund nicht richtig eingeschätzt hat.

Aber es ist ja glimpflich ausgegangen, und alle haben dabei was gelernt.

Viele Grüße aus dem verschneiten Spessart
Thomas

Ich denke das wäre mir mit Kimba auch passiert, es sei denn die Person wird von Kimba abgöttisch geliebt
Ich weiß was für ein Hund ich an der Leine hab und reagiere dem entsprechend. Mein Mann ist da manchmal etwas unachtsam und merkt es erst sehr spät. Wenn ich etwas auf mich zu kommen seh, dann weiß ich vorher wie mein Hund reagieren wird ohne das ich eingreife und weiß auch wie ich ihn dann davor abhalten kann. Mein Mann muss das noch etwas üben
__________________
Ich bin wer ich bin und das wird keiner ändern können!

LG Nicole
Silver_Fox jest offline   Reply With Quote
Old 02-09-2006, 21:11   #16
citywolf
Member
 
citywolf's Avatar
 
Join Date: Dec 2003
Location: Dortmund
Posts: 799
Default

Hallo zusammen,
hier noch 2 Urteile zu diesem Thema.

Gruß
Adi


Halter haftet wenn Hunde Besucher anfallen

Ein Halter kann sich auch der Verantwortung dann nicht entziehen, indem er behauptet, es handle sich bei den Angreifern um Wachhunde, für die er wegen der so genannten Nutztier-Bestimmung nur beschränkt haften müsse.

Neben dem Tor eines Reiterhofs warnte ein großes Schild mit der Abbildung eines Rottweilers: "Vorsicht, bissiger Hund ". An der Tür zum Wohnhaus stand noch einmal "Warnung vor dem Hunde". Davon ließ sich ein Mann aber nicht abhalten, der seine Frau vom Reitunterricht abholen wollte. Nach mehrfachen, vergeblichem Klopfen öffnete er die Tür des Wohngebäudes und wurde von den dort befindlichen Rottweilern und einem Staffordshire Terrier, bei Publikumsverkehr normalerweise im Zwinger, zu diesem Zeitpunkt allerdings im Haus, arg zugerichtet.

"Purer Leichtsinn", sagten dazu die Richter und sahen den Hundehalter in der vollen Verantwortung: Sind Hunde bekanntermaßen aggressiv und bissig, müssen sie besonders sorgfältig beaufsichtigt werden. Je gefährlicher die Hunde sind, desto größere Bedeutung erlangt ihre sichere Verwahrung. Das bedeutet: der Halter eines Kampfhundes haftet auch dann, wenn sich jemand dem Tier unbefugt nähert und es sich in einem eingezäunten Gelände befindet.

Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.

BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04



Hund sollte bei spielenden Kindern nicht frei herumlaufen

Auf einem Grundstück, auf dem regelmäßig Kinder spielen, sollte ein Hund nicht frei herumlaufen. Nach Auffassung der Richter riskiert der Hundehalter andernfalls, in vollem Umfang haften zu müssen, wenn das Tier ein Kind verletzt. Denn mit diesem so genannten tiertypischen Verhalten müsse der Halter rechnen.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schmerzensgeld- und Schadensersatzklage eines minderjährigen Mädchens statt. Das Kind hatte mit dem Sohn eines Unternehmers auf dem Werksgelände gespielt. Dort lief auch der Hund des Unternehmers frei herum. Offenbar wollten die Kinder mit dem Hund spielen. Dabei wurde das Mädchen gebissen.

Das OLG meinte, der Hundehalter hätte seinen Hund nur frei herumlaufen lassen dürfen, wenn zuvor sichergestellt gewesen wäre, dass kein Fremder das Gelände betreten kann. Wegen seines Sohnes habe er aber damit rechnen müssen, dass sich auch andere Kinder auf dem Betriebsgelände aufhielten. Als unerheblich werteten die Richter, dass der Hund zuvor angeblich am Schwanz gezogen wurde.

OLG Frankfurt,Az. 26 U 15/04
citywolf jest offline   Reply With Quote
Old 03-09-2006, 23:17   #17
Joswolf
Member
 
Join Date: Jun 2006
Posts: 757
Default

Also laut richter, olg Frankfurt,AZ 26u 15/04.
Es ist sogenannten Tiertypisches Verhalten fom Hund Kinder zu verletzen. Denn das steht da.
Sind das die gleiche ...... die bestimmen über meine Wölfe?
Da muss Deutschland stollz drauf sein.
Jos
Joswolf jest offline   Reply With Quote
Old 04-09-2006, 00:03   #18
Torsten
Senior Member/ Dude
 
Torsten's Avatar
 
Join Date: Sep 2003
Location: Thüringen - East Germany
Posts: 2,837
Send a message via Skype™ to Torsten
Default

Quote:
....Nach mehrfachen, vergeblichem Klopfen öffnete er die Tür des Wohngebäudes und wurde von den dort befindlichen Rottweilern und einem Staffordshire Terrier, bei Publikumsverkehr normalerweise im Zwinger, zu diesem Zeitpunkt allerdings im Haus, arg zugerichtet.
Das heißt dann , das Jeder einfach so in ein Wohnhaus / Wohnung gehen kann wie er will - nur weil keiner auf Klopfen oder klingeln reagiert ... Grundstück leuchtet irgendwo noch ein , aber einfach ins Haus gehen das ist ja wohl nicht so üblich .
__________________
es ist egal gegen Wen oder Was man kämpft, wichtig ist Wofür...!

Lieber stehend sterben – als knieend leben !
http://www.wolfs-hunde.com
Torsten jest offline   Reply With Quote
Old 04-09-2006, 02:41   #19
Joswolf
Member
 
Join Date: Jun 2006
Posts: 757
Default

Dieser Man war nicht nur Jeder. Wenn ich meine Frau abhohle wenn sie reiten war. Und ich sehe sie nicht kan ich anklopfen und wenn keiner mich hört soll ich dan weg gehen. Neu, dan offne ich die Tür und ruf mahl rein. Ich denke mir der Richter kuckt auch was der Man da wollte. Es wäre was anderes wen der Man nachts durchs Fenster reinkommt.
J
Joswolf jest offline   Reply With Quote
Old 04-09-2006, 02:43   #20
Joswolf
Member
 
Join Date: Jun 2006
Posts: 757
Default

Gibt es hier nicht sowas wie beide haben schuld?
Jos
Joswolf jest offline   Reply With Quote
Reply


Posting Rules
You may not post new threads
You may not post replies
You may not post attachments
You may not edit your posts

BB code is On
Smilies are On
[IMG] code is On
HTML code is Off

Forum Jump


All times are GMT +2. The time now is 15:01.


Powered by vBulletin® Version 3.8.1
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
(c) Wolfdog.org