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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln

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Old 30-07-2007, 20:50   #1
Blackrider1965
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Folgender Fall spielt sich momentan bei uns ab.

Wir wohnen jetzt schon seit gut 3 Jahren hier in Wilhelmshaven in einem Gewerbegebiet mit großer Wohnung und großem Grundstück. Im mietvertrag steht die Klausel der Gartenmitbenutzung. Es hat sich während der Zeit herauskristallisiert, das wir einen Teil und der Vermieter einen nicht genau definierten Teil nutzt. Wir übrigens mit unseren 2 Hunden. damals die Mischlinge Toby und Sina, heute unser TWH Cäsar und Sina.
Plötzlich und vollkommen unerwartet, wurden Teile des Grundstückes eingezäunt. Mmmh, warum?? Der Vermieter, weit schauen vom Horizont her kann er nicht, meinte nun, anstatt eines Rasenmähers nun Schafe auf dem Grundstück weiden lassen zu müssen. Die Gehege der Schafe wurden mit einem 1,10 m hohen Wildgatterzaun eingefriedet. 3 Schafe und 3 Lämmer. Sie weiden auf ca. 1000 qm Grundstück. Bisken wenig Futter denke ich, aber egal. Nicht unser Problem.
Nun passierte folgendes. Eines Morgens ließen wir unsere Racker mal wieder in den Garten. Das machen wir immer so. Dieses mal ging ich zufällig mit runter. Hui, oh, da stand ich mit meinem angenähten Hals. Und die Schafe auch, aber außerhalb des Geheges. Weil, man denke an den Horizont, Zaun nicht gut gezogen. Sina hatte nichts besseres zu tun, weil Schafe sind ja nun Fluchttiere, hinterher und packen. Cäsar mußte ich erst einmal nach oben bringen, und mich dann um Sina kümmern. Die hing fest im Schaf. Und das Schaf hing anschließend ziemlich durchlöchert beim Tierarzt. Unserer Versicherung wurde der Vorfall gemeldet. Vor kurzem hatte sich ein Lamm im Wildgatterzaun verfangen. Was passierte, brauche ich nicht weiter zu erläutern.

Und nun die Frage: Wie sieht es mit der Rechtslage aus?
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Old 30-07-2007, 22:42   #2
Joswolf
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Wenn Du die Schafe loswerden willst!!!!! Ich kenne da Jemanden...

Jos
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Old 31-07-2007, 00:10   #3
Frauke
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Originally Posted by Black_rider65 View Post

Und nun die Frage: Wie sieht es mit der Rechtslage aus?
Hi,
hm, ich versteh die Frage nicht ganz, denn eigentlichist die Rechtslage ja nur dann von Interesse, wenn Du die Schafe weghaben willst und ich fürchte DARAUF wirst Du kein Recht haben.
ich bin kein Rechtsgelehrter, aber ich fürchte/hoffe, Du wirst dafür Sorge tragen müssen, dass Deine Hunde den Schafen nicht gefährlich werden.
Vorne anstellen würde ich aber den Frieden zwischen Dir und Deinem Vermieter, denn sowas kann echt ätzend werden.
Also solltet ihr Euch hinsetzen und gemeinsam überlegen, wie ihr die Schafe vor den Hunden schützen könnt (denn das Leben ist für Schafe und Hunde auch nur dann stressfrei, wenn die Hunde sicher wissen, dass sie nicht an die Schafe kommen und es daher nicht versuchen).
Am Klügsten ist es wohl, wenn ihr gemeinsam einen RICHTIGEN Zaun anschafft, der die Schafe zuverlässig vor den Hunden schützt, das wäre vernünftig (Alternative wäre ein großer, böser Herdenschutzhund Marke Kangal, der Deine Hunde das Fürchten lehrt wenn sie an die Schafe gehen, aber ich halte den Zaun für besser ), was rechtlich angesagt ist weiß ich nicht.

lg
Fraukie
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Old 07-05-2008, 10:55   #4
Blackrider1965
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Default Mietrecht

Fakt 1: unbefristeter Mietvertrag mit u.a. GARTENANTEIL
Fakt 2: Hunde wurden in den Mietvertrag mit eingebracht

Nach einigen Jahren des Mietverhältnisses wurden auf dem gesamten Grundstück Schafe zwecks Rasenmäherersatz eingeführt.
Man muss sich vorstellen, dass mehrere Parzellen mit Wildzaun (1m) eingefriedet wurden. Uns wurde in keinster Weise vorher Bescheid gesagt. Es hat auch schon Zwischenfälle gegeben. Es kommt auch vor das die Viecher freilaufen und schon auf unserer Terasse (fotografisch) gesichtet wurden.Die Hunde können nun nicht mehr unbeaufsichtigt im Garten rumtollen.

Wir haben uns nun überlegt, selber ein Teil mit einem höheren Wildzaun oder unsichtbarer Hundezaun einzufrieden. Nur - wie ist Gartenanteil definiert. Übrigens ist der geistige Horizont der Vermieter eng begrenzt, so das ein Reden mit denen nicht möglich ist. Ein Ausziehen momentan ebenfalls noch nicht.

Hat da jemand Rat oder gibt es vielleicht sogar Urteile
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Old 07-05-2008, 11:41   #5
Angelika
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Keine Ahnung, aber schlag ihn doch mit seinen eigenen Waffen. Gartenmitbenutzung ist Gartenmitbenutzung. Grab´ein bißchen darin herum, säe Möhren oder sonst was und zäune den Teil selber ein (für Deine Hunde natürlich), damit seine Schafe Deine "Öko-Produkte" nicht fressen

Ansonsten --> Fachanwalt.
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Old 07-05-2008, 16:17   #6
Canadian-Dream
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...also für mich schaut es nach einer einfachen Lösung aus!

Vielleicht kannst du ja mit dem Vermieter reden, ob Du Dir einen Teil
abstecken kannst, welchen du dann auch pflegst bzw. wo du den Rasen selber mähst! ...sollten die Schafe wirklich nur wegen dem Rasens angeschafft worden sein, so wäre das doch eine Lösung!

....aber ich weiß natürlich auch selber, daß es ziemlich "komplizierte" Vermieter gibt!
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Old 07-05-2008, 21:06   #7
Torsten
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Für das Tun und Handeln deiner Hunde bist du ganz allein verantwortlich , wenn dein Vermieter mit Schafen an fängt kann er das machen . Deinen Teil des Gartens kann er nicht angreifen , da vertraglich zu gesichert . Aber mit seinem Teil kann er machen was er will , da die Schafe keine Gefahr dar stellen und euch in eurer Lebensqualität nicht belästigen , wird es schlimmsten Falls darauf hinaus laufen , das ihr die Hunde so verwahren müsst ( Zaun ) das sie den Schafen keinen Schaden zu fügen können .
Könnt ihr euch nicht mit dem Vermieter gütlich einigen ? Ihr seid erwachsene Menschen und da sollte es doch möglich sein eine Lösung zu finden die für alle gerecht wird .
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Old 08-05-2008, 10:04   #8
helmutriess
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Kannst du dir vorstellen was es für Mieter gibt ?.
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Old 08-05-2008, 10:29   #9
Blackrider1965
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Leider ist das nicht möglich, da es auch in anderen Bereichen zu gravierenden Misständen kommt.

Ich übertreibe tatsächlich nicht, wenn ich sage, das das Hirn durch Alkohol leicht angegriffen ist.
Wir haben aber unsere dolle Wohnung und hinter uns geht die Tür zu

Gartenanteil ist ja auch ok und steht uns zu, aber wie wird der definiert. Geht man von Gesamtgrundstücksfläche oder vielleicht von der Wohnfläche aus. Wird es prozentual errechnet????
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Old 08-05-2008, 15:41   #10
Heiko
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Originally Posted by Black_rider65 View Post
Fakt 1: unbefristeter Mietvertrag mit u.a. GARTENANTEIL
Fakt 2: Hunde wurden in den Mietvertrag mit eingebracht

Nach einigen Jahren des Mietverhältnisses wurden auf dem gesamten Grundstück Schafe zwecks Rasenmäherersatz eingeführt.

Wir haben uns nun überlegt, selber ein Teil mit einem höheren Wildzaun oder unsichtbarer Hundezaun einzufrieden.
Hallo Ralf,

davon war schon die Rede bevor ihr Julius den Cäsar abgeholt habt - dann setzt das Vorhaben nun endlich in die Tat um.
Andere Lösung des Problems; Kauft eurem Vermieter die Schafe ab, verfüttert sie an die Hunde und mäht dem "guten" Mann den Rasen.

Viele Grüße ans Nordseerudel
__________________
Niemand kann Dir nehmen was Du bist, weil Deine Kraft in Dir unendlich ist !
vom Westerwälder Berg
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Old 08-05-2008, 20:52   #11
Angelika
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Originally Posted by Heiko View Post
... und mäht dem "guten" Mann den Rasen.
Gute Idee, aber für 1.000 qm bräuchte man schon einen John Deere, wenn man nicht den ganzen Tag mähen will. Vermutlich ist ein Wildzaun etwas günstiger
Angelika jest offline   Reply With Quote
Old 09-05-2008, 10:39   #12
Blackrider1965
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Originally Posted by Angelika View Post
Gute Idee, aber für 1.000 qm bräuchte man schon einen John Deere, wenn man nicht den ganzen Tag mähen will. Vermutlich ist ein Wildzaun etwas günstiger
mit 1ooo kommste nicht hin.

der Garten ist halt jetzt tabu. Wir haben ja die Nordsee mit Deich, vielen Artgenossen usw.
Ne neue Bude wird nun verstärkt gesucht
Also, scheiß drauf

Müssen jetzt aber aufpassen. Den traue ich auch das Verstreuen von Giftködern zu.
Blackrider1965 jest offline   Reply With Quote
Old 10-05-2008, 11:35   #13
Torsten
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Gartenanteil ist ja auch ok und steht uns zu, aber wie wird der definiert. Geht man von Gesamtgrundstücksfläche oder vielleicht von der Wohnfläche aus. Wird es prozentual errechnet????
So oder so , man kann es vom gesamten Garten bestimmen oder anteilig auf eure Wohnfläche . Letztlich kommt es drauf an was und wie ihr euch vertraglich einigt .

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Ich übertreibe tatsächlich nicht, wenn ich sage, das das Hirn durch Alkohol leicht angegriffen ist.
Dann kauf dem doch ne Flasche und schon wird er euch dankbar sein . So läßt er sicher auch mit sich reden ........
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