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Wölfe & Wolfshunde Informationen über Wölfe und FCI-anerkannte Wolf(s)hunderassen |
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05-08-2008, 15:58 | #1 |
Junior Member
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Jäger erlegen Wolf – Hohe Geldstrafen verhängt
Sowas liest man doch mal gerne in den Nachrichten .......
Natürlich nicht, dass der Wolf erschossen wurde, aber dass hart bestraft wird! Das Amtsgericht Dannenberg hat Strafbefehle gegen zwei Jäger erlassen, die im Dezember vergangenen Jahres im Wendland einen Wolf erlegt haben. Die streng geschützten Tiere aus Osteuropa wanderten auf Reviersuche westwärts. Ein 46-Jähriger soll für seine tödlichen Schüsse 10 800 Euro, sein 52 Jahre alter Jagdgefährte, der einmal feuerte, 4000 Euro zahlen, sagte Staatsanwältin Angelika Klee am Montag in Lüneburg. Beiden Männern werden Verstöße gegen das Naturschutzgesetz vorgeworfen, dem jüngeren zudem auch gegen das Tierschutzgesetz. Zwar habe ein Gutachten der Tierärztlichen Hochschule Hannover ergeben, dass das streng geschützte Tier bereits eine Schussverletzung am Vorderlauf hatte, als es die Jäger bei Gedelitz (Kreis Lüchow-Dannenberg) erlegten. Der Wolf sei aber überlebensfähig gewesen und konnte noch laufen, sagte Klee. "Es wird ein Verfahren geben, weil die beiden den Strafantrag nicht akzeptieren." Die Jäger hatten erklärt, den drei bis vier Jahre alten Rüden erschossen zu haben, um ihn von seinen Qualen zu erlösen. Wild lebende Wölfe dürfen aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz weder gejagt noch verletzt und auch verwundet nur von einem Amtstierarzt getötet werden. Der Schütze, der dem Wolf die erste Verletzung am Vorderlauf zugefügt hatte, konnte trotz umfangreicher Ermittlungen nicht ausfindig gemacht werden, sagte Klee. Am Tattag war rund um Gedelitz in fünf Revieren gejagt worden. Dem Gutachten zufolge hatte ein erster Schuss des 46-Jährigen den Wolf sofort bewegungsunfähig gemacht. Der Mann feuerte erneut und tötete den Grauwolf schließlich mit einem dritten Schuss. Der 52-Jährige gab zwischendurch einen Schuss ab, der das Tier nur verletzte. Nach dem Vorfall hatten sowohl der Deutsche Jagdschutz-Verband als auch die Landesjägerschaft Niedersachsen und der Naturschutzverband Nabu eine Aufklärung der Hintergründe gefordert. Nach mehr als 140 Jahren waren im Jahr 2000 in der sächsischen Lausitz erstmals wieder frei lebende Wölfe in Deutschland geboren worden. Ihre Vorfahren kommen aus Polen. Experten schätzen den Bestand in Deutschland auf 35 Tiere. Der Abbau des Todesstreifens an der Grenze machte die Ausbreitung der Tiere Richtung Westen möglich. In Niedersachsen war im Mai 2007 erstmals seit 50 Jahren auch wieder ein dort heimisch gewordener Wolf zweifelsfrei identifiziert worden. Das Tier hat sein Revier in der Südheide bei Unterlüß (Kreis Celle) auf dem Testgelände eines Wehrtechnikunternehmens und ist dort von Mitarbeitern bereits mehrfach fotografiert worden. Bei dem getöteten Tier, das vermutlich auf Brautschau unterwegs war, handelt es sich aber nicht um den Wolf aus Unterlüß. Auch in Schleswig-Holstein tauchte im vergangenen Jahr ein frei lebender Wolf auf. Es war der erste seiner Art, der im Norden seit fast 200 Jahren gesichtet wurde. Seine Existenz wurde allerdings erst bekannt, als er bei Haffkrug in Ostholstein von einem Auto erfasst und getötet worden war. Das Tier wurde später ausgestopft. Der letzte Wolf im Norden war im Jahr 1820 von Jägern erlegt worden. lni/rfi |
05-08-2008, 16:41 | #2 |
Junior Member
Join Date: Jul 2008
Posts: 5
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Finde die Strafhöhe auf alle Fälle als angemessen, ich würde sogar ein Waffenverbot sowie Entzug des Jagdscheines in Betracht ziehen. Total unberechenbar dieses Jägervolk, offenbar voll an Minderwertigkeitskomplexen... sry ist aber so.
leider gibts solche Strafen bei uns in AT eher nicht, die Jäger kommen großteils mit einem blauen Auge davon, wenn überhaupt... |
05-08-2008, 17:49 | #3 |
Senior Member
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Nur zur Info, die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem netto Einkommen und bemisst sich dann nach Tagessätzen. Es wäre interessant zu wissen, wie hoch der Tagessatz ist. Denn daraus ergibt sich die eigentlich Höhe der Strafe. Sind es z.B. 90 Tagessätze, dann müsste er, wenn er das nicht zahlen kann, für 3 Monate in den Knast. 30 Tagessätze sind also ein Monat umgerechnet. Geht man z.B. davon aus, dass der Jäger, der nur 4.000,--Euro zahlen muss, monatlich 2000,--Euro verdient, sind das sozusagen nur 2 Monate Strafe. Das ist gelinde gesagt, echt nen Witz.
Christian |
06-08-2008, 09:37 | #4 |
Junior Member
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Posts: 25
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Und Jäger sager immer : Wir sind Naturschützer
Geld für eine Waffe hat er, aber kein Geld für einen Handy? Maximal 30 cent hat einen Anruf mit dem Naturschutzverbund gekostet. Die 4 Patronen sind schon tuerer |
06-08-2008, 10:08 | #5 | |
Junior Member
Join Date: Jul 2006
Posts: 208
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Quote:
aber ist gute sache das er consequenzen sein, und ein zeigen gemacht wird das ein wolf nicht ienfach so erschossen werden darf.... Auch wenn der strafe dann vllt letztendlich ein witz ist |
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06-08-2008, 10:55 | #6 |
Member
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Hallo,
ich denke Hanni hat gemeint daß sie ein Witz ist weil viel zu niedrig ausgefallen. Das hoffe ich zumindest. Grüße Thomas
__________________
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage... Der frühe Vogel... kann mich mal... |
06-08-2008, 11:14 | #7 |
Senior Member
Join Date: Sep 2003
Location: Bad Dürkheim
Posts: 2,249
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Spielt auch keine Rolle da beide Jäger Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben und es jetzt erstmal vor Gericht weitergeht.
Ina |
06-08-2008, 12:31 | #8 |
Member
Join Date: Sep 2003
Location: 95182 bei Hof/Saale
Posts: 648
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Hallo zusammen,
falls es sich so wie der Bericht geschrieben ist zugetragen hat finde ich es höchst seltsam, dass man so viel Schüsse benötigt um ein Tier zu erlegen. Selbst mein Opa, der selbst Jäger ist, findet sowohl die Strafe als angemessen und hat die Meinung, dass diesen Laien-Jägern die Jagderlaubniss entzogen werden sollte. Denn wenn man nicht sicher ist ein Tier mit einen Schuss zu erlegen sollte man nicht abdrücken! Dies schafft mein Opa selbst mit seinen 87 Jahren noch! Aber bei vier oder fünf Schüssen sollten diese angeblichen Jäger lieber auf den Rummel zur Schießbuse gehen :-) Viele Grüße Markus
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Bei allem immer viel Spaß wünschen: Der Franke mit der besten Freundin von allen und Bragi, Sohn Odins und dessen Gemahlin Freya und dessen Tochter Ayla :-) |
06-08-2008, 12:37 | #9 |
Junior Member
Join Date: Jul 2008
Posts: 5
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alkohol ist halt keine besonders gute schützenhilfe
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06-08-2008, 14:36 | #10 |
Senior Member
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Es ist gut, dass die Jäger Einspruch eingelegt haben, weil es jetzt zu einer Medienwirksamen mit großen Auswirkung zeigenden Verhandlung kommt. Hinsichtlich des geschützten Wildtieres Wolf wäre es ja die zweite Verhandlung. Wobei die erste die Wölfin Bärbel betraf, die ja "nur" eine ausgebrochene Fähe war. Aber den Druck, den der Jäger bekommen hatte, den möchte selbst ich nicht abbekommen. Der Typ hat sogar das Land Niedersachsen hinter verklagt, weil er so stark "belästigt" worden war. Bärbel hat sich vor 3-4 Jahren südlichen von Hildesheim (liegt südlich von Hannover) "herumgetrieben".
Da die Jäger wohl nicht vorbestraft waren, fällt die Strafe eben gering aus. Die Signalwirkung ist wichtig. Das Geld wird denen nicht weh tun. Es kann auch sein, dass die Tagessätze lediglich zu hoch angesetzt worden sind und deshalb Einspruch eingelegt worden war, damit sie ihr geringeres Einkommen darlegen können. Aber es ist schon abenteuerlich wieviel Schüsse die die gebraucht haben... Christian |
06-08-2008, 18:28 | #11 |
Member
Join Date: Aug 2004
Posts: 847
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Vielleicht sollte man Dich ´mal zum Korrekturlesen Deiner Beiträge anhalten, hanni. Man hat eh´ schon Mühe zu begreifen, worauf Du hinauswillst; so etwas
macht die Sache nicht eben leichter. |
08-08-2008, 18:35 | #12 |
Junior Member
Join Date: Aug 2006
Posts: 33
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