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Treffen & Reisen Große und kleine - offizielle und private |
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Join Date: Dec 2003
Location: Dortmund
Posts: 799
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Nr. 600 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 600) Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG Gültig vom 06. März 2006 an 7.3 Tiere Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Für diese Hunde sind die Fahrpreise wie für alleinreisende Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren zu bezahlen (s. Nr. 3.7). Der Aufpreis für ICE Sprinter (s. Nr. 3. ![]() Des weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom Maulkorbzwang ausgenommen. Einfach Übersetzt: Alleinreisende Kinder fahren nicht umsonst, somit musst du auch für deinen Hund bezahlen. Gruß Adi |
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