|
|
|
|||||||
| Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln |
|
|
Thread Tools | Display Modes |
|
|
#2 |
|
Junior Member
Join Date: Sep 2003
Location: Dortmund
Posts: 410
|
Hallo Gabi!
Den Fall den Deine Ordnungshüterin beschreibt, geht eindeutig zu Deinen Gunsten aus. Ich wohne in NRW die, die stärkste Landeshundeverordnung hat. Hier herrscht in Orten die allgemeine Leinenpflicht. Wenn der andere Hund frei läuft und dann noch Deine Hunde angreift, die angeleint sind, trägt der Halter des freilaufenden Hundes das ganze Risiko alleine. Sogar wenn Du dich dabei verletzt, muss er für Deinen Schaden aufkommen. Die grösse des Hundes spielt dabei keine Rolle, auch ein Hund unter 40 cm und 20 Kg muss angeleint sein. Greifen Deine Hunde den nichtangeleinten Hund an, kann der Halter auch nicht den ganzen Schaden von Dir verlangen, da er sich ordnungswidrig verhalten hat. Das ist wie mit den Autounfällen. Das ist die Theorie, die Praxis sieht meist anders aus. Gruss Beowulf
__________________
Parole!Niemals aufgeben! |
|
|
|
| Thread Tools | |
| Display Modes | |
|
|