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Originally Posted by Heiko
Laut alter Regelung muss die Einzelhundbewertung schriftlich beantragt und genehmigt werden...
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Ja, das ist schon klar.
Die Begründung für die abgelehnten Anträge war ja aber anscheinend nicht, dass diese zu spät oder nicht schriftlich gemacht worden seien, sondern - gemäss Steffen - weil es kein "Härtefall" sei (??).
Das wundert mich deshalb, weil es ja anscheindend ziemlich schwierig ist, zwei unterschiedliche Bewertungen von verschiedenen deutschen Richtern zu bekommen, da - wie gesagt - in Dortmund eine ausländische Richterin gerichtet hat und an den meisten anderen Ausstellungen der Pohling... Ich kann mich ja nicht für alle Ausstellungen in Deutschland anmelden, in der Hoffnung, dass ich auf irgend einer Ausstellung Glück habe und ein anderer Richter als Pohling richtet. Insbesondere, da die Richterwahl teilweise ja echt spät stattfindent.
Wie gesagt, in Dortmund war die Einzelbewertung problemlos möglich...
Gruss, Petra