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Originally Posted by hanninadina
Stellt sich nur die Frage, ob die Besitzer wollen, dass sie soweit weg gehen.
Christian
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Brutus wurde entgegen der vertraglichen Verpflichtung, dass im Falle beabsichtigter Eigentumsübertragung wir als Züchter mit der Vermittlung zu beauftragen sind, von seinem Besitzer in ein Tierheim übereignet. Auch wurde uns nicht, wie im Kaufvertrag festgelegt, das Vorkaufsrecht eingeräumt.
Dadurch wurden für uns zunächst rechtlich erhebliche Schwierigkeiten verursacht, um mit dem neuen Eigentümer dem Tierheim in Verbindung zu treten und Brutus schnellstens aus dem Tierheim zu uns zu holen bzw. in ein geeignetes neues Zuhause weiterzuvermitteln.
Nach intensiven Gesprächen und rechtsanwaltlicher Unterstützung konnten wir schließlich alle Ungereimtheiten bezüglich der Übereignung von Brutus durch den Vorbesitzer an das Tierheim klären und ihn zur Pflege zu uns holen, um ihm weiteren Stress zu ersparen.
Brutus bleibt bis zur Vermittlung weiterhin im Eigentum des Tierheims und wird nur in unser beidseitigen Einverständnis vermittelt. Entsprechend den Vertragsbedingungen des Tierheims darf mit abgegebenen Tieren keine Zucht betrieben werden! (siehe Infos hier:
Vermittlung)
Da auf jeden Fall bei dem neuen Besitzer eine Platzkontrolle erfolgt bzw. die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen nach Abgabe überprüfbar sein müssen, wird eine Abgabe ins Ausland wegen des großen Aufwands nicht erfolgen.