Hier ist was los , nach meinem Rechergen ist mir vom VDH gesagt worden , wenn der Hund eine Arbeitsprüfung hat ( nachweislich auf der Leitungskarte des jeweiligen anerkannten Vereins ) die als solche jeweils nat. vom dem Land deklariert ist , und der Hund in der entsprechenden Gruppe angesiedelt ist , kann man in der GHK starten .
Hier soll nun einer noch was verstehen . Bille , das mit den Rufweiterleitungen kenne ich auch .......
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es ist egal gegen Wen oder Was man kämpft, wichtig ist Wofür...!
Lieber stehend sterben – als knieend leben !
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