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Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind verboten
Pressemitteilung Nr. 8/2006 BVerwG 3 C 14.05 23.02.2006
Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist. Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden. BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006 |
Endlich einmal eine vernünftige Entscheidung eines Gerichtes in Sachen Tierschutz :D .
Vielleicht ist Justitia doch nicht immer so blind, wie man landläufig annimmt :mrgreen: . Hoffentlich verschwinden diese "Foltergerätschaften" auch bald in den Jagd- und Hundekatalogen. :? |
und wenn wir schon ...
.. dabei sind ...
etwas was mir schon länger "sauer" aufstösst ... : genauso gilt meine Aversion den sog. "stachelwürgern" ... Teilweise sichtbar auf Userfotos .. sorry, aber das musste endlich mal raus ... :cry: |
:sooo_hapy :ylsuper :beerchug2 :klatsch :klatsch :klatsch :klatsch
Hoffentlich guckt jetzt auch keiner mehr weg, in diesen Vereinen und Hundeschulen.... Sonst bringt es wieder nichts. Dann verschwinden diese "Radios" wie sie liebevoll auf unseren Hundespielwiesen genannt werden hoffentlich bald restlos! Es gibt bei uns tatsächlich einige Hundebesitzer, die ihren Hunden die Teile rein profilaktisch umpacken, falls sie sich mal beissen, oder jagen, oder nicht hören, oder, oder.... Tschüss Mode! Tschüss Tierqälerei! Hallo Umdenken, Hallo echte Tierliebe! Sonja :sooo_hapy :ylsuper :beerchug2 :klatsch :klatsch :klatsch :klatsch |
hallo,
finde die entscheidung auch gut. auch was ok ist das einzelfälle unter umständen berücksichtigt werden. ein bekannter dürfte sonst seinen hund einschläfern(kein twh), er hat ihn aus schlechter haltung und sich dem hund angenommen, damit der hund normal unter kontrolle bleibt braucht er es-aber es wird dran gearbeitet das das halsband abkommt.(er hat zur benutzung eine erlaubnis der behörden sich geholt) diese dinger sind ja nicht immer nur schlecht. aber die mißbrauchfälle sind bestimmt erheblich hoch. erziehung der hunde heißt nicht schmerzen zufügen. mit den hunden auf dem hundeplatz ist ja echt schlimm. zu den eisenhalsbändern mit den krallen-naja das denke ich ist ähnlich, aber nicht so schlimm wie die stromdinger. wir benutzen auch so ein eisenhalsband-aber nur wenn es nötig ist, beim riesenschnauzer unter umständen, wo wir wissen, das der hund los spinnt, das ist selten-aber wenn er außerkontrolle gerät halten wir ihn nicht ohne das ding. außerdem kann man es auch umdrehen.unser twh braucht es nicht. ich kann leute verstehen die solche halsbänder benutzen müssen. es liegt nicht immer am halter der gerne tiere quält, sonder es dient zur erziehung. gute hundehalter erziehen die hunde auch so das sie auch ohne solche halsbänder später zu kontollieren sind. oft ist der einsatz nötig bei hunden die aus falscher haltung kommen MFG |
Hallo
Stromgeräte ( Teletac ) und Stachelhalsbänder , waren und sollten eigendlich nur als Hilfe und nicht zur vollkommenen Erziehung eingesetzt werden . Mitlerweile , haben sich die Dinger so breit gemacht , das Jeder der denkt mit seinem Hund nicht anderst fertig werden zu können , eins haben zu müssen und es auch zu jeder Gelegenheit an zuwenden . Habe ich einen wesensfesten Hund oder sehr dominanten Hund , reicht nach einer gweissen Zeit ein kleiner ( schwacher ) Stromimpuls nicht mehr aus , man muss es dann steigern . Mit dem Stachel das selbe , der Hund gewöhnt sich dran und reagiert nicht mehr so wie es der Halter gerne hätte . Viele fangen im frühen Alter des Hundes an , was zur Folge haben kann , das der Hund für immer verprällt wird . Der Halter sollte nur hoffen , das die neg. Erfahrung des Hundes mit den Dingern ,nicht vom Hund zum oder auf den Halter verknüpft werden dann kannst dein Verhältnis zu de Hund in die Tonne drücken , er wird dem Halter ständig mißtrauen und es kann keine vernünftige Bindung entstehen . Bei vielen Hundehalter , die mit diesen Dingern arbeiten , und schon sehr früh damit anfangen , kann man beobachten , wie die Hunde , wenn sie heran gerufen werden förmlich gekrochen kommen . Ich bin der Meinung , wenn schon nicht auf Teletac verzichtet werden will , dann sollten die Dinger nicht frei käuflich sein und nur zu erwerben mit Eignungs und Bedarfsnachweis . Man kann seinen Hund auch sehr gut ohne solche Dinge erziehen , nämlich mit Liebe und vertrauen . Die Einsätze dieser Dinge , kann man vermehrt in Hundeschulen - wenn kein offizielles Training gemacht wird beobachten, ich will damit sagen , wenn die " Erzieher" wenig Zeit haben einen Hund für den Kunden fertig zu machen . Zum anderen sieht man die Dinger bei Hundetrainern , die Hunde ( Diensthunde ) für das Ausland oder für Behörden fertig machen . Ich will hier nicht verallgemeinern , habe aber solche Leute zu dutzenden kennen gelernt die hier in Deutschland sogar die Verkaufsvertretung der USA Hersteller , haben . Mit einem Stachelwürger , nehme ich den Hund jegliche Sensiebilität ( wenn er ständig zum Einsatz kommt ) so das die meisten Hunde dann an einem normalen Halsband nicht mehr richtig laufen . Gruß |
Noch ein par Worte zu dem immer gebrauchten Wot " Kontrolle "
Ich denke nicht das ich meine Hunde mit dem Halsband oder der Leine kontrolliere - viel mehr führe ich sie und helfe ihnen damit das Richtige zu machen . Kontrolle kann ich über eine Maschine erlangen , aber ich glaube nicht über ein Lebewesen , das kann ich führen und leiten , dh.duch meine Hilfe und Unterstützung zeigen was es zu machen hat oder besser was ich von ihm möchte . Natürlich geht es auch mit Gewalt oder solchen Hilfsmitteln , wie oben erwähnt , das kommt dann schon einer Kontrolle am nächsten. Gruß |
hallo,
das stimmt hund kann man nie vollkommen kontrollieren, die führung ist wichtig u. der hund soll teil der familie sein(denke das sind unsere). aber egal welche meinung man hat muss man immer beide seiten sehen. nutzloser einsatz ist echt daneben. die sensibilität des hundes ist schon ein entscheidender faktor u. zeigt das ein hund auch ohne hilfsmittel gut geführt werden soll. aber es gibt hunde die aus negativer haltung kommen u. brüllen u. leichtes runterdrücken bzw jede sanfte erziehungsmethode nicht mehr geht. oder wie bei unseren schnauzer der ein zu hohes selbstbewusstsein hat-u. bei einem rucken ohne stachel es nicht wahrnimmt was man will, wenn er mal spinnt. sei spinnerein sind echt schlimm u. von schnappatacken gefolgt dabei kann er sich wie in wahn sein u. ja dem muss man schon einhalt gebieten.wir sind froh den stachel als hilfsmittel einsetzten zu können. das heißt nicht das wir hin immer haben, er trägt ihn einmal im monat o. wenn wir in großen menschen/hundemengen unterwegs sind. außerdem sehe ich es nur als kurzes hilfsmittel damit der hund einen wahrnimmt. wichtiger ist das der stachel immer erst zuletzt eingesetzt wird, wenn es nötig ist-also überlegt. außerdem ist unser hund nicht mehr so schlimm, wie er früher war, nach harter arbeit brauchen wir den stachel eben kaum noch. der verzicht darauf wäre uns auch am liebsten, den mir tut der ruck mit dem stachel auch in der seele weh MFG |
Hier ein interessanter Link - ganz passend zum Thema:
http://www.wolfdog.org/php/index.php...ewtopic&t=3017 |
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Kannst es ja auch mal mit einem Haltie versuchen . Wenn ihr den Stachel weiter nehmt , und der Hund , wenn er den Stachel trägt sich anderst ( ruhiger ) verhält , dann mach doch zum Stachel noch ein anderes normales Halsband dran . Am normalen führst du ihn und den Stachel setzt du nur dann ein , wenn es wieder los geht . Gruß Torsten |
Hallo Heiko
gegen diese Fakten kann man nichts sagen , wirst aber hoffentlich nicht zum Theoretiker :cheesy: Grüße |
Hallo Torsten
Nein: Werde ich nie! Tele-Tac wurde von mir (vor längerer Zeit) einmal für eine bestimmte Sache in Erwägung gezogen - Gott sei Dank wieder verworfen. :D Meine feststehende Meinung dazu: Wer sich nicht in der Lage fühlt seine Hunde ohne solche "Hilfsmittel" zu halten/führen, eingeschlossen der Weidezaun, hat es nicht wirklich verdient !!! :agrr :stupido Grüßle ins (Ossi) Land der unbegrenzten Möglichkeiten. :cheesy: :mrgreen: |
Als Ergänzung noch ein Auszug aus der Tierschutz-Hundeverordnung
TierSchHuV § 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung (4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein. |
hallo torsten,
hatte geschrieben das halsband wird selten benutzt. zum thema erziehung: wir haben den hund aus schlechterhatung übernommen- u. er hat immer ein normales halsband nun bei uns um. früher gehörte er einer alten dame die ohne stachel den hund nicht halten konnte-5 jahre lang trug er dieses ding täglich, er reagierte auch anfangs nur auf einen stachel. ich wollte auch mal die andere seite zeigen. in dem forum scheinen viele hundebesitzer musterhunde zu haben, aber manche sind eben nicht die leicht haltbaren hunde. besonders wenn sie aus falscher haltung kommen u. da ist ein stachel nun mal doch eine hilfe- meine meinung. aber ich hatte auch geschrieben das es besser ist auf den stachel zu verzichten u. darauf arbeiten wir hart hin. unser twh hatte noch nie einen stachel um u. sie wird sogar als therapiehund bei psychisch kranken personen eingesetzt. halti-mmm naja bei dem sind die haltis zu klein u. ich habe auch oft gefragt, aber ein halti hatt auch negative seiten. so kann es passieren das der hund nie mehr auf ein normales halsband reagiert o. wenn man ihn halten will einen ganzkörperkunstgriff vollzieen muss. außerdem leitet der hund an stoffwechselausschlag u. das halti läge genau an den entzündnenden stellen. aber es gibt viele meinungen u. die diskussion ist echt interresant. MFG |
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ein Weidezaun ist kein Problem , der Hund wird ja nicht permanent damit konfrontiert und außerdem , hat er ja die Wahl , das heißt er weiß das er einen " shr leichten Schlag " bekommet , also wird er den Zaun meiden ( es sei denn er ist süchtig danach ) im Gegensatz zu dem Teletac , da hat der Hund nicht die unmittelbare Wahl , wenn dem Herrchen so ist kann er jedesmal dem Hund eine verpassen . Zum anderen , ( für die anderen hier - ich habe so einen Weidezaun ) ist es bei uns ( und ich denke auch in anderen Bundesländern ) so , das eine Grundstücksumfriedung 1,50 m nicht überschreiten darf , Abweichungen bedürfen der Behördlichen Genemigung. Ich wollte so eine Genehmigung hab sie aber nicht bekommen - also griff ich zu der Variante ( für den Hund vollkommen ungefährlich ) Weidezaun . Wie schon gesagt , die Hunde wissen wwas los ist und meiden den Zaun , sollten sie trotzdem mal dran kommen , dann ist auch keine Gefahr , der Strom fließt in Interwallen , also nicht permanent und er ist so gering das er an meiner Hand nur krippelt ( auch wenn ich barfuß bin ) In meinem Fall ist das gesammte Grundstück eingezäunt und nicht wie es oben steht der Zwinger , was wiederum ein anderer Sachverhalt ist . :mrgreen: So du Tierschützer jetzt weißt dus ganz genau :cheesy: Grüße in den Wester ( n ) Wald |
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Gruß |
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alles klar! :roll: Dann verkauf du mal weiter Weidezäune. :shock: Quote:
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Nur der Richtigkeit halber , nicht das Jemand denkt ich handele mit Weidezäunen , dem ist nicht so .Das war Heikos Rache an mich .
Ich tue Menschen weh , sie werden von mir gepiekst ! |
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da hast du aber eine brutale Methode. Verstehe; deshalb magst du Weidezäune. :cheesy: :mrgreen: :P |
hy,
weidezäune sind doch ok, solange der hund im grundlebensraum wirklich viel auslauf hat. außerdem ist so was die letzte rettung für besitzer deren hund mal schnell anhaut u. jäger in der nähe sind. MFG piesackt euch nicht zu sehr :) |
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auch das halti (schnauzengriff) sollte nur zur korrektur eingesetzt werden und nicht dauernd in betrieb sein, daher sollte man die leine noch am halsband befestigen, und den hund hauptsächlich über das halsband führen, mein dsh kam auch aus schlechter haltung (wurde auf hunde abgerichtet) und kannte das stachelh.nur zu gut, das resultat daraus sobald sie druck (würge oder stachelh.) spürt zieht sie erst mehr. mit einem normalen halsband läuft sie am besten ich würde dir auch mal vorschlagen es mit einem guten geschirr zu versuchen z.b. von K9 da haben sie nur noch die halbe kraft, da druck nunmal gegendruck verursacht, und der hund zuwenig positive erfahrung macht, ich halte eigentlich nicht viel von solchen methoden, bei meinem twh musste ich einmal ein stromführendes band ausserhalb des garten tor anbringen, da sich sich dort immer rauszwängte und nach der zweiten verletzung die tierärzlich behandelt werden musste zog ich dieses band, sie versuchte es noch einmal und dann nie mehr, der hunde/kleintierauslauf hat auf einer höhe von 1.80 auch ein stromband aber nicht wegen den hunden sondern wegen füchsen/mardern gruss jeanette |
hallo wera,
er reagiert nicht sturrköpfig auf den stachel-eigentlich eher positiv. eigentlich bis auf große seltene ausflüge hat er den stachel eh nie um, da er dann eh frei laufen darf und nicht an der leine laufen muss-deswegen keine gewöhnungsgefahr. wir haben auch eine methode auf den stachel verzichten zu können, da muss der hund bis er sich beruhigt hat strafsitz machen-und wenn er ruhig ist wird er gelobt und per fuß geht es dann weiter bis er keine unruhe ausstrahlt, dann darf er aufs feld spielen gehen. halti ist mit dem hund auch nicht so gut, weil er sich in eine leine festbeißt-damit wurde er früher geschlagen(auch mit handtasche-er schnappte dann danach u. zog den alten beitzer quer über das feld)-aber dann hilft nicht mal mehr der stachel, nur die sitzstrafe macht den hund wieder ruhig. er spint halt aber sonst ist er ein lieberschmußebär, der am liebsten den ganzen tag pennt u. solange er die leine nicht sofort beim losgeehn sind keinen was zu leide tun kann. stromzaun wollten wir wegen der abhauerei unserer hündinn auch verlegen, aber nach der kastration blieb sie im grundstück u. alles war wieder gut. (denkt nicht ich sei brutal , bloß bei einen hund wo die gefahr ist das der später anfängt zu wilder schiebt man doch auch zum schutze des hundes einen riegel vor(obwohl sie lieber alles abschleckt und ganz toll findet)-in einer landgegend wie bei uns ist der jäger da schnell bereit zum schießen-und das war schon mal so bei dem nachbarn u. der hund war nicht älter als 2jahre. bei ihren bruder ist das so da hatben die jäger zum besitzer gesagt,sobald die jäger wolfshund hörten gesagt,:"wenn er abhaut schießen wir".-es ist also ok wenn man da doch wenn der hund abhaut einen stromzaun verlegt) ich denke nicht das wir unsere hunde quälen sonder schützen, und wenn man mit dem hund arbeitet kann man auf vieles verzichten, bloß das braucht auch seine zeit. wenn die polizei bei abgerichteten hunde, die wenn sie sich festbeißen nicht mehr loslassen ein stromhalsband benutzen sollte man das auch verstehen-die hunde sind nicht liebhaber o. zuchttiere, sondern genauso hoch trainierte abgerichtete arbeitstiere.aber der einsatz des stromes muss wohlüberlegt sein u. dazu ist das neue gesetz eine hilfe. was viel schlimmer ist, das diese polizeihund wenn sie nicht mehr brauchbar sind o. erst gar nicht nach tests verwendet werden einfach eingeschläfert werden. z. bsp. der hund ist nicht konzentriert genug o. hat HD u. somit wird er beseitigt(auch wenn er noch nicht mal 2jahre alt ist)-das habe ich gehört, von einem ehemaligen polizisten. MFG |
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wenn ein hund so abgerichtet wird das er sich festbeisst und nicht mehr los lässt ist bei der ausbildung was schief gelaufen, ein ausbildner der uns helfen wollte bei der umerziehung des dsh, kam auch mit der idee teletac, um sie kontroilieren zu können resultat es schreckte sie nicht ab sondern stachelte sie erst noch mehr auf, heute haben wir sie soweit das sie wenn es zu einem zwischenfall kommt (was wir vermeiden wenns geht) sie den hund nicht mehr verbeisst sondern nur noch unterwirft, und sobald ein mensch in die nähe kommt sie ablässt. ganz ohne teletac oder sonstigen instrumenten sondern einfach mit zeit und konsequenz, gruss jeanette |
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hallo wera,
das ist schlimm mit deinem hund u. ihr habt bestimmt hart dafür gearbeitet. habe es aber nicht als standard halsband gemeint(teletac), das zu jeder ezit benutzt werden kann gemeint, sondern in gefahr als notsignal o. stoppsiggnal für den hund wenn er wirklich gefährlich wird bei der polizei. ich finde es auch nicht ok wenn die hunde so abgerichtet werden, aber es ist schon seit jahrzehnten so u. viel außer seinen frust kurz rauszulassen hören die behörden eh nicht zu, wenn überhaupt-können sie auch nicht. da manche, wie vor 100jahren, in einem hund ein ding o. ein einfaches gebrauchswerkzeug sehen. sie vergessen das ein hund auch ein lebewesen ist u. auch seine bedürfnisse hat-deswegen tun die hunde einem leid. bloß ein problem ist das auch die ausbildung solcher hunde nützlich für die polizei ist. schlimm alles. genauso schlimm ist der mißbrauch von einem stachel-tun wir nicht. viele denken gar nicht nach, was u wie sie einem hund etwas antun o. welches mittel sie da einsetzten. MFG |
BVG Urteil und seine Folgen
welche Auswirkungen hat das Urteil auf die allgemeine Anwendung dieser Geräte? Was steht im Tierschutzgesetz ? § 3 TSchG Es ist verboten: ... 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbundensind, ... 11. ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Wie war bisher der Sachstand ? Was bisher nicht eindeutig war, ob sich die Nummer 11 nur auf die sogenannten Elektroknüppel (eletrische Geräte mit denen durch Stromstoß ein Tier zum laufen bewegt werden kann, wird sehr oft beim Tiertransport benutzt) oder auch auf die Teleimpulsgeräte zur Hundeausbildung bezogen hat. Die Anwendung von Elektroreizgeräte lief also in einer Grauzone ab. Der VDH hatte zwar bereits seit einigen Jahren für seine angegliederten Vereine ein Verbot der Nutzung verhängt, duldete aber gleichzeitig Kurse der verschiedenen Hundetrainer, wie z.B. auch von Bart Bellon oder Helmut Raiser auf seinen Hundeplätzen. Eine Kreisverwaltung in Nordrhein-Westfalen hatte aufgrund der obigen Vorschrift im TSchG ein Verbot zur Durchführung von entsprechenden Seminare verhängt. Dagegen hatte der Hundetrainer Widerspruch eingelegt und dagegen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht hatten der Verwaltungsbehörde Recht gegeben und ihr Verbot bestätigt. Nur war es am Oberverwaltungsgericht zu entscheiden, ob die Nutzung von Elektroreizgeräte im Sinne des § 3 Nr. 5 TSchG verboten ist. Am 23.02.2006 fiel dann die Entscheidung und auch das OVG Leipzig schloß sich den vorangegangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte an. Welche Folgen hat dies jetzt für die Anwendung der Geräte ? Aufgrund des OVG Urteils ist jede Anwendung der Geräte in Deutschland ein Tatbestand des Tierschutzgesetzes. Somit ein Verstoß gegen § 3 Nr. 5 und Nr. 11 TSchG. Es muß nicht mehr geprüft werden, ob dem Hund tatsächlich erhebliche Schmerzen zugefügt wurden, sondern die ledigliche Anwendung wird schon als Schädigung des Hundes gesehen. De Facto ist also die Verwendung dieser Geräte in Deutschland verboten ! Welche Strafmaße sieht das Tierschutzgesetz bei entsprechendem Verstoß vor ? § 17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2.einem Wirbeltier a)aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Um den Tatbestand des § 17 zu Erfüllen müssen zwei Faktoren zwingend erfüllt werden: - aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden - länger anhaltend oder wiederholend erhebliche Schmerzen oder Leiden Beides erfolgt in der Regel bei sachgemäßer Anwendung der Geräte nicht. Fälle in denen die Gerichte in Tierschutzverstößen Haftstrafen verhängen sind äusserst unwahrscheinlich und höchst selten. Somit kann der § 17 TSchG bei der Ahndung in den Fällen der Elektroreizgeräte Anwendung vernachlässigt werden. Viel eher wird es in diesem Bereich zu Ordnungswidrigkeiten kommen. Diese sind hier geregelt: § 18 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, 2.einer vollziehbaren Anordnung nach § 8a Abs. 5, § 11 Abs. 3 Satz 2 oder § 16a Satz 2 Nr. 1, 3 oder 4 zuwiderhandelt, 3.einer a)nach § 2a oder b)nach den §§ 4 b, 5 Abs. 4, § 6 Abs. 4, § 11 a Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 oder 3, §§ 13 a, 14 Abs. 2, § 16 Abs. 5 Satz 1 oder § 16 c erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 4.einem Verbot nach § 3 zuwiderhandelt, ..... (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22, 25 und 27 und des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro, in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Der § 3 TSchG ist explizit aufgeführt und somit entscheidend für eine Ordnungswidrigkeit. Im Absatz drei wird dann die Höhe der Geldbuße festgelegt. Im Fall des Verstoßes nach $ 3 TSchG handelt es sich um ein Bußgeld bis zu 25 000 Euro. Da beim Verhängen von Bußgeldern auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muß, wird es wohl im konkreten Fall zu Geldbußen im Bereich von 500 - 2000 Euro kommen. Kann mir der Hund entzogen werden ? § 19 Tiere, auf die sich eine Straftat nach § 17 oder eine Ordnungswidrigkeit nach §18 Abs. 1 Nr. 1, 2, Nr. 3, soweit die Ordnungswidrigkeit eine Rechtsverordnung nach § 2a oder § 5 Abs. 4 betrifft, Nr. 4, 8, 9, 12, 17, 19, 21a, 22, 23, 24 oder 27 bezieht, können eingezogen werden. Hier sind die genauen Tatbestände genannt, bei denen das Tier entzogen werden kann. Da auch hier die Nr. 4 (Verstoß gegen ein Verbot des § 3 TSchG) aufgeführt ist, wäre auch eine Entziehung des Tieres rechtlich möglich. Anmerkung: Wer nach dem Urteil von Leipzig noch mit dem Elektroreizgerät in Deutschland arbeitet begibt sich auf sehr dünnes Eis. Anzeigen von "Tierschützern" sind vorprogrammiert und die Gerichte haben jetzt alle Mittel in der Hand um massive Strafen zu verhängen. Dieser Beitrag ist natürlich keine Rechtsberatung und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wir möchten damit nur etwaige Folgen für die Anwendung deutlich machen. Nachzulesen bei: http://www.malinoishunde.de/index.ph...d=249&Itemid=1 |
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